29.11.2006 - 6.1 Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpea) Beschluss ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 29.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wölm macht zunächst deutlich, dass es sich hier um einen
zweigeteilten Beschluss handelt. Im ersten Teil gehe es um die Abgrenzung des
Gebietes, in dessen Auflistung ein bereits am 30.11.2005 gefasster Beschluss
der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl nicht mit eingearbeitet wurde.
Herr Wölm hält es für notwendig, über diese fehlenden Teilbereiche,
welche als Mitteilung zum Tagesordnungspunkt erneut in Textform beigefügt
wurden, wiederholt zu beschließen.
Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung begründet
die nicht mit in das Planungsgebiet aufgenommenen Teilbereiche damit, dass dies
nach Prüfung der Verwaltung mit dem Planungsbüro und der Auslegung des § 171 b
Baugesetzbuch entstanden sei. Danach ist die Gebietsabgrenzung in ihrem Umfang
so festzulegen, dass sich die Stadtumbaumaßnahmen zweckmäßig durchführen
lassen.
Demnach sei nicht erkennbar gewesen, welche Stadtumbaumaßnahmen sich in
diesen genannten Erweiterungsbereichen ergeben könnten, sodass diese Bereiche
nicht in das Stadtumbaugebiet mit aufgenommen wurden. Ferner wurde ein anderer
Vorschlag, der auch ein Beschlussbestandteil in dieser Sitzung gewesen sei,
sehrwohl mit aufgenommen.
Herr Grzeschista verweist auf die Sitzung vom 30.11.2005, in der
ausreichend und sinnvoll begründet worden sei, warum die bisher
unberücksichtigt gebliebenen Flächen Bestandteil des Stadtumbaugebietes werden
sollen, und macht dies mit einigen Worten erneut deutlich.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl erklären sich
einverstanden mit dem Teilbeschluss zum Buchstaben a). Weiterer
Diskussionsbedarf dazu besteht nicht, sodass Herr Wölm darüber, zuzüglich der
beiden Ergänzungsgebiete, abstimmen lässt.
(s. Seite 22 + 23)
Herr Wölm bezieht sich nunmehr auf den zu erörternden zweiten Teil (Teil
b)) dieser Vorlage, hier auf die niedergeschriebene Kurzfassung
„Städtebauliches Entwicklungskonzept Hagen - Oberhagen/Eilpe“ speziell auf den
mittleren Teil zum Maßnahmekonzept, Seite 2, Maßnahme A3.
Bezüglich der Maßnahme sei die Gutachterempfehlung der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl schriftlich nicht bekannt gemacht worden.
Aus diesem Grund empfiehlt Herr Wölm den Beschluss bezüglich des zweiten
Teils zum Buchstaben b) auf die Januar-Sitzung zu vertagen, mit der Maßgabe,
dass das bisher noch fehlende Gutachten für die kommende Sitzung nachgereicht
werde.
Frau Vogeler informiert darüber, dass ihr die schriftliche Ausarbeitung
von der Fa. BSV erst seit zwei Tagen vorliege. Die Gutachterempfehlung, damit
die Erkenntnisse und Ergebnisse der Planungswerkstatt im Mai, seien jedoch 1:1 in
das städtebauliche Entwicklungskonzept übernommen worden.
Herr Wölm merkt an, dass aufgrund unvollständig vorgelegter Schriftstücke
für Entscheidungsträger der Rat berechtigt sei, einen Beschluss genau aus
diesem Grund abzulehnen. So sei die Vorlage des Gutachtens schon aus
rechtlichen Gründen notwendig.
Frau Vogeler berichtet über den ihr seit heute vorliegenden
Zuwendungsbescheid für den zweiten Bauabschnitt, der die Maßnahmen beinhalte,
die für 2006 vorgesehen waren. Zwar müsse dieser Bescheid noch geprüft und
ausgewertet werden – auch die beantragte Summe sei reduziert bewilligt
worden. Insgesamt gesehen, scheine einer Weiterbearbeitung jedoch nichts im
Wege zu stehen.
Allerdings muss, so dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen, dass
beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept bis zum 31.03.2007 vorgelegt
werden, da sonst keine weiteren Maßnahmen bewilligt werden können.
Aus diesem Grund empfiehlt Frau Vogeler der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
nur Einzelmaßnahmen auszuklammern, dem Gesamtpaket aber eine Chance zu geben.
Herr Wölm unterbricht die Sitzung für eine kurze Rücksprache mit Herrn
Dr. Bleicher. von 17.45 Uhr – 17.47 Uhr.
Nunmehr schlägt Herr Wölm folgenden Beschlussvorschlag vor:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat das Städtebauliche
Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen/Eilpe in allen Punkten, mit Ausnahme derer, in denen externe Gutachten eine Rolle spielen, zu
beschließen.
Herr Wölm stellt den Beschlussvorschlag zur Diskussion.
Es werden verschiedene Überlegungen zu weiteren Möglichkeiten einer
sinnvollen Beschlussfassung in dieser Angelegenheit angestrengt, um das Konzept
im Allgemeinen beschließen zu können - bestimmte Maßnahmepunkte jedoch, welche noch
diskutiert werden müssen, auszuklammern.
Herr Bauer sichert zu, dass sich an den Maßnahmen, welche damals in der
Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept
vorgestellt wurden, keine Veränderungen vorgenommen wurden bis auf die
entsprechenden Änderungswünsche, die aus der Diskussion damals entstanden sind.
Noch einmal listet Herr Bauer diese Maßnahmen auf.
Nach einer weiteren Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass über die
betreffenden Maßnahmebereiche, insbesondere mit der formulierten Absicht für
diese Maßnahme, gesondert abgestimmt wird, sodass das Städtebauliche
Entwicklungskonzept heute abgeschlossen werden kann.
So beginnt Herr Wölm mit der Maßnahme zum Punkt A.3 auf der Seite 2 und formuliert
den Willen der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl zur entsprechenden Zielerreichung
erneut, welches eine Veränderung sei, die den Vorstellungen der Fa. BSV
vollständig widerspreche.
Herr Grzeschista führt zum Punkt B.1 auf der Seite 5 aus, dass die
gesamte Gestaltung der Fahrbahn funktionell so nicht durchführbar sei und
begründet dies ausführlich. Auch die Frage zu der Erschließung des Wohngebietes
rund um den Bleichplatz müsse neu überdacht werden. Lösungsmöglichkeiten dazu
müssen noch erarbeitet werden, sodass eine endgültige Entscheidung, betreffend
einer Idee zur sinnvollen Umgestaltung, heute nicht getroffen werden könne.
Herr Wölm schlägt aufgrund der Ausführungen des Herrn Grzeschista einen
entsprechenden Beschlussvorschlag vor, über den entsprechend abgestimmt wird
(s. Seite 24).
Weiterhin erklärt Herr Wölm zur Maßnahme B.2, dass die bereits
erarbeitete Haltestelltenverlegung sowie die Querungshilfe, aufgrund eines
dadurch möglicherweise geschaffenen Staugefahrenpunktes, neu zu überdenken sei
und formuliert einen entsprechenden Beschlussvorschlag.
Ferner weist Herr Grzeschista auf die Maßnahme zu B.6 auf der Seite 7
hin. Hier müsse aufgrund der bisher bestehenden Alternativen nunmehr die
Entscheidung für eine bestimmte Maßnahme getroffen werden.
Frau Vogeler berichtet in diesem Zusammenhang, dass auch der Zuschussgeber
eine eindeutige Stellungnahme des Rates dazu einfordere.
Ergänzend informiert Frau Vogeler, dass ein möglicher Jugendpark, der
sehr positiv aufgenommen wurde, zudem eine klassische Maßnahme des Stadtumbaus
sei. Sollte der Jugendpark nicht wenigstens einen bestimmten Teil der
Gesamtfläche einnehmen, so stelle der Zuschussgeber die Förderfähigkeit
bezüglich der dazu gehörenden weiteren Maßnahmen, wie die Restmaßnahme am Ufer
und alles was damit zusammenhänge, so z.B. der Brückenschlag über die Volme als
Erschließung der Fläche Hasselstraße, in Frage. Somit könne es passieren, dass
dafür keine Zuschüsse bewilligt werden.
Herr Neuhaus plädiert für einen endgültigen Beschluss in Form einer Bestimmung
der beabsichtigten Maßnahme, zumal diese Frage in der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl ausreichend thematisiert wurde.
Infolgedessen formuliert Herr Wölm den Beschlussvorschlag und lässt
darüber abstimmen (s. Seite 25).
Hinweis der Schriftführerin:
Herr Springiewicz bittet darum, seine Gegenstimme zum Beschluss bezüglich
der Festlegung für die Alternative Tierheim, protokollarisch zu vermerken (s.
Seite 25).
Auch möchte Herr Grzeschista den Hinweis im Protokoll festgehalten haben,
dass sowohl für die Maßnahme B.10 bereits ein gültiger Beschluss der
Bezirksvertretung gefasst wurde, der beinhalte, in welcher Form eine Bebauung
stattfinden solle, als auch dazu ein Architekturentwurf bestehe, welcher der
Verwaltung ebenfalls vorliege.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass Herr Wölm nunmehr über
den Teil b) abstimmen lässt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 171 b BauGB die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes Oberhagen / Eilpe.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in einem Sitzungsplan festgelegt und Bestandteil des Beschlusses.
Zusatz:
1. Änderung
Die Gebietsgrenze
wird wie folgt geändert:
Im Bereich der
Hohlestraße wird die Fläche zwischen Hohlestraße, Kinderspielplatz, Beginn
Wohnbebauung In der Welle, beinhaltend die Flächen um die evangelische Kirche,
den katholischen Kindergarten und der Wegeparzelle oberhalb der Kirche, dem
Stadtumbaugebiet zugeschlagen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
2. Änderung
Die Gebietsgrenze
wird wie folgt geändert:
Im Bereich der
Selbecker Straße, wird die Fläche der Selbecker Straße, folgend bis zur
Einmündung des Fußsteiges vom Hüttenberg, bzw. des Weges in den Eilper Grünzug,
dem Stadtumbaugebiet zugeschlagen. Die Erweiterung beinhaltet die Parzellen bis
zum Hangfuß des Hüttenberges, den Bachlauf des Selbecker Baches sowie die
Parkplatzfläche vor der Rundturnhalle.
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Abstimmungsergebnis: |
|
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Zu b) Der Rat der Stadt beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe einschließlich des Erläuterungsberichtes
(Anlage 5) mit nachfolgenden Änderungsbeschlüssen. Das Konzept gibt die Zielrichtung für alle zukünftigen und schon beantragten Maßnahmen des Stadtumbaus vor und stellt die Maßnahmenschwerpunkte dar.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Änderungsbeschlüsse:
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen
bzw. neu zu überarbeiten:
Zum Kurzbericht: Stadtumbau West,
Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe
hier: Überblick Maßnahmenkonzept,
Seite 2, A.3 zu Maßnahmen:
Der Verkehrsführung der
rechtsabbiegenden Eilper Straße (Höhe Mark-E- Gebäude) bis zur Volmetalstraße
ist Priorität einzuräumen. Dabei ist die Verkehrsführung in Richtung
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Zum Kurzbericht: Stadtumbau West,
Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe
hier: Überblick Maßnahmenkonzept,
Seite 5, B.1 zu Maßnahmen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
eine Lösung zu erarbeiten, in der der ÖPNV berücksichtigt und nicht
benachteiligt wird.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Zum Kurzbericht: Stadtumbau West,
Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe
hier: Überblick Maßnahmenkonzept,
Seite 5, B.2 zu Maßnahmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger auf der Eilper Straße in Höhe des
Historischen Zentrums/Stadtmuseums, neu zu überarbeiten. Dabei ist der dortige
ÖPNV-Haltpunkt in die Überlegungen mit einzubeziehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
Zum Kurzbericht: Stadtumbau West,
Städtebauliches Entwicklungskonzept, Hagen – Oberhagen/Eilpe
hier: Überblick Maßnahmenkonzept,
Seite 7, B.6 zu Maßnahmen:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
beschließt die Alternative B:
Nutzung des Areals für das
städtische Tierheim
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
1 |
Weitere Vorschläge können in das
Verfahren eingebracht werden.
