29.11.2006 - 5.4 Verwendung bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW folgende Beträge der Trägergemeinschaft Bürgerhalle Dahl e.V. zur Verfügung:

 

4000,00€

aus der Haushaltsstelle 3410.620.0040.3 – Pflege des Ortsbildes –

 

sowie

 

1000,00€

aus der Haushaltsstelle 5800.519.0090.6 – Instandhaltung/Unterhaltung von Grünanlagen–

 

 

für die Aufbringung der Asphaltdecke auf dem Vorplatz der Bürgerhalle Dahl.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

XC

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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