05.12.2006 - 6.10 Standortentscheidung "Großsporthalle"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 05.12.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinweis der
Schriftführerin:
Ein interfraktioneller Beschlussvorschlag ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 17 Gegenstand der Niederschrift.
Zu einer Nachfrage von Herrn Löwenstein sagt Herr Grothe, dass die Infrastrukturkosten nicht in den erwähnten 5 Millionen € an Investitionskosten enthalten sind.
Herr Glaeser liest den Beschlussvorschlag vor und lässt darüber abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen
folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat befürwortet die
Erweiterung bzw. Errichtung einer
Großsporthalle am Standort Ischeland
mit einer Größenordnung von ca. 3.300 Zuschauerplätze und beauftragt die Verwaltung
a)
Varianten zu
entwickeln und hierbei alle Möglichkeiten einer Kostenreduzierung auszuloten, (Anmerkung: Unter 2 a) ist „der
Erweiterung“ entfallen)
b)
Finanzierungsmöglichkeiten
darzustellen, wobei der städt. Eigenanteil zwingend unter 5 Mio. € liegen
muss (Sanierung einschließlich Erweiterung der Halle bzw. Neubau),
c)
mit der
Phoenix Hagen GmbH über eine angemessene Kostenbeteiligung zu verhandeln,
d)
in der
Ratssitzung am 22.02.2007 zu berichten.
3. Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat, die hierfür notwendigen planungsrechtlichen und, soweit wie dies
haushaltsrechtlich tragbar ist, die finanziellen Voraussetzungen
(Investitionsaufwand, Infrastrukturkosten) zu schaffen.
4. Die
Bezirksvertretung geht davon aus, dass die Verwaltung eine gewissenhafte Prüfung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau
/ Neubau der Ischelandhalle vornimmt und dabei die vom Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Bau einer Mehrzweckhalle
vom 28. November 2005 angeführten
Fehler im Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis
hinreichend berücksichtigt und - soweit nötig - heilt.
5. Ferner geht
die Bezirksvertretung davon aus, dass die Verwaltung bei der planungsrechtlichen Prüfung der
Frage nach einer möglichen Behinderung oder
Infragestellung der Realisierung des geplanten Zentralbades nachgeht.
Anlagen zur Vorlage
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442,9 kB
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934,2 kB
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706,4 kB
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1,1 MB
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