15.11.2006 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 09/06 (586) -Schwerter Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 15.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mosch fragt nach, ob
mit der bisherigen Vorgehensweise eine weitere Errichtung eines Einzelhandelsmarktes
auszuschließen sei.
Herr Schumacher entgegnet,
er gehe davon aus, dass es sich hier nur um einen genehmigungsfähigen Markt handele.
Weitergehende Inhalte der Planung seien noch nicht berücksichtigt woden.
Herr Rath vertritt die Auffassung, dass dem Investor
die Entsorgung der Tankstellenanlage zur
Auflage gemacht werden sollte.
Herr Panzer möchte wissen,
ob es genaue Abgrenzungen der Flächen. die dem § 34 des Baugesetzbuches unterliegen,
gebe.
Weiterhin fragt er nach, ob die im Bereich der Sonntagstraße bestehende Wohnbebauung
fortgesetzt werden könnte.
Beschluss:
Die BV – Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 09/06 (586) -Schwerter Straße / Niedernhofstraße- gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.: 09/06 (586) -Schwerter Straße / Niedernhofstraße - umfasst Bereiche beiderseits der Schwerter Straße
im Süden zwischen den Gleisanlagen der DB - Güterverbindungsstrecke des ehemaligem Containerbahnhofs Hagen und dem westlichen Rand der Bebauung an der Sonntagstraße bis hin zu den Brückenwiderlagern der ehemaligen Harkortbrücke,
im Norden zwischen der DB- Strecke Hagen Schwerte / Hagen Siegen und dem westlichen Rand der Bebauung an der Niedernhofstraße und bis hin zur bestehenden Kleingartenanlage.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung der Nutzungskonzepte in 2007 erfolgen.
