05.12.2006 - 6.21 Parkplatz Stadtgartenallee - Einrichtung einer ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatterin: Frau Grebe

 

Frau Metz beklagt den immer mehr abnehmenden freien Parkraum in Wehringhausen. Wenn schon eine Parkscheibenregelung, dann für mindestens 3 Stunden.

Der an der Gaststätte befindliche Parkraum würde ihrer Ansicht nach für Restaurantbesucher ausreichen. Auch die Halteverbotsregelung an der anderen Seite der Stadtgartenallee empfindet sie als nicht nötig.

Sie beantragt 1. Lesung für diese Vorlage im öffentlichen Teil und möchte die Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung abwarten.

 

Seitens der Bezirksvertretung bestehen keine Bedenken, so zu verfahren.

 

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Beschluss:

Auf dem städtischen Parkplatz an der Stadtgartenallee – Grundstück Gemarkung Hagen Flur 10 Flurstück 201 – 2.873 qm groß – wird für die Dauer vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 eine Parkscheibenregelung (Parkverweildauer max. 3 Stunden) eingeführt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stadtgartenallee wird unbefristet absolutes Halteverbot (Z 283 StVO) eingerichtet.

 

Die Verwaltung kontrolliert diese Regelungen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.

 

Der Beschluss wird spätestens bis zum 28.02.2007 ausgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen

 

 

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