09.11.2006 - 5.20 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz informiert über die Beschlussfassung der vorberatenden Gremien und verweist auf den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion, der als Anlage 17 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Frau Priester-Büdenbender bezieht sich auf den Beschluss des Umweltausschusses und merkt an, dass dieser in der bestehenden Form so nicht gefasst wurde. Der Satz „ Es soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen“ sei nicht beschlossen worden.

 

Herr Erlmann erklärt, dass der von Frau Priester-Büdenbender genannte Satz möglicherweise falsch interpretiert werden kann. Richtig ist, dass sich in dem Planungsbereich Gewerbeflächen befinden, die zum Teil im privaten Besitz sind oder bereits verkauft wurden. Diese sollen bei einer Realisierung dieser Maßnahme keinen Nachteil erleiden. Die Betriebe dort sollen nicht möglichen Restriktionen unterworfen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt klar, dass eine offizielle Änderung des Beschlussvorschlages erforderlich ist.

 

Herr Wölm teilt mit, dass die angesprochene Privatfläche nicht im neu aufzustellenden Bebauungsplan liege. Die sonstigen Gewerbebetriebe im dargestellten Bebauungsplan haben ihre Gewerbeflächen von der Stadt Hagen angemietet.

 

Frau Priester-Büdenbender beantragt, den Beschluss des Umweltausschuss dahingehend zu ändern, dass der Satz „Es soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen“ ersatzlos gestrichen wird.

 

Herr Ludwig beantragt, folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion mit aufzunehmen: „Die Nutzung des Geländes an dieser Stelle für ein Tierheim wird

oberste Priorität eingeräumt.“

 

Herr Schulz spricht sich aufgrund der finanziellen Belastung gegen den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion aus.

 

Herr Thielmann schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen zu lassen. Weitere Änderungen könnten im nächsten Verfahrensschritt erfolgen.

 

Herr Grothe bittet darum, dass heute ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Die inhaltliche Diskussion erfolge in nächsten Schritt bei dem Aufstellungsentwurf. Dabei könnten alle Anregungen mit berücksichtigt werden. Eine Ausbauplanung bis zum Februar 2007 könne aus zeitlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Frau Kramps macht den Vorschlag, die Planungen parallel durchzuführen.

 

Frau Kuschel-Eisermann beantragt getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz unterbricht die Sitzung zur Ausarbeitung eines Beschlussvorschlages von 17.45 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

Herr Jochen Weber schlägt vor, zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und danach über den ergänzenden Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen. Zusätzlich soll über die von Herrn Ludwig vorgeschlagene Ergänzung abgestimmt werden. Die Abstimmungen sollen getrennt erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über die von Herrn Jochen Weber gemachten Vorschläge getrennt abstimmen.

 

Herr Jochen Weber stimmt der Bitte von Herrn Grothe zu, das Wort „Ausbauplanung“ im Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion durch das Wort „Erste Ausbauplanung“ zu ersetzen.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Schenten erklärt sich gemäß §§ 31,43 GO NRW i.V. mit § 11 der GeschO des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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Beschluss:

 

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau eines Tierheims an der Hasselstraße eine erste Stufe der Ausbauplanung mit Raumprogramm und Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und den zuständigen Gremien im Februar 2007 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

Der Nutzung des Gebäudes an dieser Stelle für ein Tierheim wird oberste Priorität eingeräumt.

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

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Anlagen

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