02.11.2006 - 3 Geruchsemission durch die Firma LWB Refractorie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Ruer und Herr Hölter von der Fa. LWB und der von der Fa. LWB beauftragte Sachverständige Herr Grabowski, Fa. Aneco, sowie Herr Böhm vom Gesundheitsamt informieren den Umweltausschuss bezüglich der Geruchsbelästigung durch Paraffine. Von Herrn Ruer wird ausgeführt, dass das Bindemittel Paraffine unbedingt erforderlich ist für die Produktion, sodass auch der Geruch unumgänglich ist. Er verweist auch auf die Informationsveranstaltung, die am 5.10.2006 insbesondere für die Nachbarschaft, die sich durch die Gerüche belästigt fühlt, gedacht war. Die Herren stellen gemeinsam dar, dass eine interne Lösung in Form eines Rezirkulationsverfahrens in den Brennöfen gefunden wurde. Es wird eine Reduzierung der Geruchsbelästigung um 50 % erwartet.  Herr Grabowski stellte –auf Bitte von Herrn Erlmann- seine Untersuchungen in den Tunnelöfen dar und bestätigt eine starke Geruchsfracht. Er betont, dass die gemessenen Werte den gesetzlichen Grundlagen entsprechen.

Herr Böhm führt aus, dass der Paraffine Geruch nicht gesundheitsschädlich ist. Die individuelle Wahrnehmung bestimmt die Bewertung des Geruches im Einzelnen. Er bestätigt zudem, daß hochreines Paraffine gemäß dem per Tischvorlage ausgeteilten Sicherheitsdatenblatt in der Regel nicht gesundheitsgefährdend ist. Herr Hölter, als Sicherheitsingenieur der Fa. LWB, erklärt detailliert die Messverfahren und die Verbesserungen durch die Einführung des Rezirkulationsverfahrens zunächst aktuell im Tunnelofen 4. Herr Grabowski und Herr Hölter schildern die Möglichkeiten, zukünftig bis zu 50 % des Volumens nachbrennbar zu machen, sodass eine 50%ige Eliminierung des Paraffines zu erwarten ist. Bis Ende nächsten Jahres könnten entsprechende Erfahrungswerte vorliegen.

Auf Anfrage von Herrn Warmeling, ob nur der reine Paraffine-Ausschub oder auch andere Stoffe gemessen werden, erklären Herr Grabowski und Herr Ruer das auch andere Stoffe regelmäßig gemessen werden. Entsprechende regelmäßige Berichte gehen an das Staatl. Umweltamt. Detailliert wird auch erklärt, dass je nach Wetter- und Lichtverhältnissen der Qualm mal eine gelbe, graue, weiße oder blaue Farbe hat. Herr Hölter geht darauf ein, dass keine Messung an der Kaminmündung erfolgen kann, da diese Messung nicht den Maßgaben entspricht, sondern daß immer im Abgasstrom, ohne die Zufuhr von Falschluft gemessen wird.

Auf Nachfrage von Herrn Breddermann wird bestätigt, dass auch weitere Gutachten der Fa. Aneco erstellt werden; dieses verfolgt insofern nach Absprache mit dem Staatl. Umweltamt.

Auf den Einwand von Frau Kampmann, dass die Messungen für die Berchumer Bürgerschaft nicht nachvollziehbar sind, geht Herr Grabowski nochmals detailliert auf die Beurteilungsverfahren und auch auf die maßgeblichen Stunden für das gesamte Beurteilungsgebiet ein. Überschreitungen sind möglich je nach Windrichtung, Wetterlage und Abgasfahnentemperatur.

Frau Priester-Büdenbender erkundigt sich, inwieweit es erklärbar ist, dass eine verstärkte Geruchsbelästigung in den letzten zwei Jahren von der benachbarten Bürgerschaft wahrgenommen wird. Herr Hölter führt dazu aus, dass es nicht gelungen ist, eine Erklärung bezüglich der verstärkten Wahrnehmungen in den letzten zwei Jahren zu finden. Es habe keine Änderung im Herstellungsprozess gegeben. Herr Ruer spricht Veränderungen der Windrichtung als Erklärungsansatz an. Herr Grabowski geht nochmals detailliert auf die Maßstäbe bei den Untersuchungen ein. Insbesondere auf den Maßstab des statistischen Jahres, der vom deutschen Wetterdienst festgelegt wird. Es wird referiert, dass z. B. auch das Jahr 2003 ein untypisches Jahr war.

Herr Flack bestätigt diese Überlegungen auch in Bezug auf das Jahr 2006 und geht darauf ein, dass vieles individuell erklärbar ist.

Auch Herr Marscheider betont die Sensibilität dieses Themas in seinem Beitrag, der auch von Herrn Böhm bestätigt wird. Er schildert das Beispiel der Zwiebackproduktion der Fa. Brandt. Der Geruch wurde z. B. auf der Durchfahrt als angenehm empfunden,  während die Bevölkerung des Stadtteils Quambusch diesen Geruch als unangenehm beklagt hat.

Herr Warmeling geht auf die Wahrnehmungskonzentration für Paraffines ein und auf die Überschreitungshäufigkeit von 5,8 % für die Beurteilungsflächen. Dazu führt Herr Grabowski Details aus und gibt die Beurteilungsflächen mit einer Anzahl von 196 an.

Von den Vertretern der Fa. LWB wird abschließend auch betont, dass enorme Investionskosten durch die Nachverbrennungsanlagen in allen Öfen mit einer kostenspieligeren Erdgaszuführung entstehen. Diese Kosten von ca.

3 – 3,5 Millionen EURO muss das privatwirtschaftlichgeführte Unternehmen auch entsprechend erwirtschaften und den Aktionären begründen. Es kann insofern nur eine Kompromisslösung erzielt werden.

 

Herr Erlmann geht abschließend noch einmal kurz darauf ein, dass der Vergleich zwischen den Lebensmittelgerüchen, die durch die Fa. Zwieback Brandt entstanden sind, mit den aktuellen hier diskutierten Sorgen der Berchumer Bürger hinkt.

Er bedankt sich insbesondere bei den Vertretern der Fa. LWB für die offenen Worte.

 

 

 

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