07.11.2006 - 9 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig
dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
