08.11.2006 - 7.7 (1) Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck - zum Fläch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Leisten hat zwei Fragen zu der Vorlage. Es gehe um den erforderlichen Aushub des kontaminierten Bodens auf dem ehemaligen EGA-Gelände.

Er wolle nun wissen, ob der Aushub zwangsläufig durch die Neuerrichtung des Gebäudes ergebe oder aber durch die Verseuchung des Bodens notwendig geworden sei.

Zweitens habe er eine Frage zu dem durch das Gelände fließenden Elseyer Bach. Seit den 50er Jahren sei der Bach verrohrt, Abwasser der umliegenden Anlieger werde zugeführt und das gesamte Wasser werde dann durch die Verrohrung der Kläranlage zugeführt. Wenn der Bach nun offen durch ein Betonprofil geführt werden solle, entstünden Mehrkosten für den Investor, die er eigentlich für eine städtische Altlast halte. Er wüsste nun gern, wer die Kosten zu tragen habe. Er fürchte, dass diese Maßnahme die Gesamtkosten dermaßen erhöhen könne, dass der Investor eventuell noch abspringe.

 

Frau David erklärt, der notwendige Aushub komme einerseits durch die Altlasten zustande, zum anderen handele es sich um eine Vorgabe des Betreibers des anzusiedelnden großen Einzelhandelsbetriebes. Eine bestimmte Höhe sei über das gesamte Gelände einzuhalten, er benötige eine Höhe von 131,45 m über NN über das gesamte Gelände für Anlieferung und Vereinfachtes Schieben von Einkaufswagen von den Kunden über den Parkplatz. Der Nachteil sei das Entstehen einer Wand zu der Straße Im Spieck, die begrünt werden müsse.

Zur Offenlegung des Baches könne sie erläutern, dass Fremdwässer nicht mehr in die Kläranlage eingeleitet werden dürften, alles Regenwasser und Bachwasser müsse aus dem Mischwasserkanal herausgenommen werden. Hinzu komme, dass die Oberflächenwässer von dem neuen Bauwerk auch über den Bach als Regenkanal in die Lenne gelangten, im Parkplatzbereich werde ein neuer Mischwasserkanal verlegt. Der Bauherr sei von Anfang an in die Planung einbezogen gewesen, die Stadt Hagen bzw. die SEH habe zugesagt, die Kosten für die Offenlegung zu tragen. Es gebe noch Detailfragen zu klären, die im Rahmen des städtebaulichen Vertrages diskutiert würden. Wenn alles gut liefe, könne man am 22.11. im Rat mit der öffentlichen Auslegung beginnen.

 

Herr Eschenbach erkundigt sich, wann mit dem Satzungsbeschluss zu rechnen sei.

 

Frau David antwortet, die Offenlegung sei am 22.12. abgeschlossen. Ein Satzungsbeschluss sei im Januar oder Februar, ungefähr gleichzeitig mit der Baugenehmigung für den Investor, zu erwarten.

 

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Zu 1. :

 

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehö­renden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 79 – Im Spieck nebst der Begründung vom 25.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestand­teil der Niederschrift.

 

 

Zu 2.

 

a)            Der Rat beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses vom 08.10.2002 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausge­häng­ten Plan eindeutig dargestellt.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/02 (551) – Im Spieck nebst der Begründung von 26.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der FNP-Teiländerung

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorf­platz.

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße im Norden, der Ostfeldstraße im Süden, der Lindenbergstraße im Westen und der Straße Im Spieck im Osten. Das Plangebiet liegt in Flur 32 und beinhaltet die Flurstücke: 86 (tlw), 87-94, 224, 225, 331 (tlw) 341, 342.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im I.Quartal 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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