26.10.2006 - 6.13 Ausweitung der Schuldner- und Insolvenzberatung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 26.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass im Vorfeld der Sitzung von den Fraktionsgeschäftsführern die Frage gestellt wurde, warum die vorgesehene Stelle nicht in der Verbraucherberatung angesiedelt wird. Er erläutert, dass eine institutionalisierte Schuldner- und Insolvenzberatung, um anerkannt arbeiten zu können, zweieinhalb Stellen umfassen muss. Die Klärung der Frage der Anbindung der Stelle stellt Herr Dr. Schmidt bis zum Rat am 09.11.2006 in Aussicht und bittet, die Vorlage hier passieren zu lassen.
Im Sozialausschuss wurde dieser Punkt ausführlich besprochen, so der Hinweis von Frau Machatschek. Sie weist darauf hin, dass die Verbraucherzentrale die Zertifizierung noch nicht besitzt, um eine Insolvenzberatung durchführen zu können. Eine reine Schuldnerberatung ist ohne die Zertifizierung möglich. Frau Machatschek plädiert daher dafür, dass die Einrichtung der Stelle zunächst so, wie in der Vorlage beschrieben, auf den Weg gebracht wird.
Herr Röspel schlägt vor, die Beschlussfassung auf den Rat zu vertagen, um die Sache dann auch unter finanziellen Aspekten betrachten zu können. Herr Thielmann stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Frau Machatschek ergänzt ihre Ausführungen noch dahingehend, dass es sich bei der Insolvenzberatung um eine Pflichtaufgabe handelt, die im SGB II geregelt ist.
Herr Dr. Fischer schlägt vor, die Beschlussfassung auf den Rat zu verschieben.
Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bedarf für die Ausweitung der Kapazitäten der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen wird bestätigt. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.05.2006 wird daher zum Stellenplan 2007 eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
3. Die Maßnahme soll bis zum 01.04.2007 realisiert werden.
