25.10.2006 - 6.10 Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 25.10.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
Wortprotokoll
Herr Klinkmann nimmt Bezug auf die
Verwaltungsvorlage und bittet die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sich dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung anzuschließen.
Herr Wölm berichtet über den in den großen
Fraktionen noch bestehenden Beratungsbedarfes in dieser Angelegenheit,
bezüglich eines noch nicht geklärten Kritikpunktes. Der Stadt Hagen obliege die
Planungshoheit für diese Flächen. Es fehle an der Definition zum Ersatz von
Aufwendungen, die die Stadt Hagen betreiben müsse, um gemeinsam mit der Bahn
entsprechende Ziele zu erreichen.
Herr Wölm schlägt aus diesem Grunde vor, den
Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu beraten.
Herr Dr. Lemme merkt an, dass die bei der Stadt
Hagen obliegende Planungshoheit dieser auch das Vorkaufsrecht einräumen müsse.
Herr Klinkmann erklärt dazu, dass im Rahmen
dieser privatrechtlichen Vereinbarung ein Vorkaufsrecht im klassischen Sinne
nicht möglich sei. Jedoch werde durch diese Vereinbarung sichergestellt, dass
alle Flächen, die von der BEG vermarktet werden, zunächst der Stadt Hagen zu
marktüblichen Preisen angeboten werden, damit die Stadt Hagen den ersten
Zugriff hat.
Herr Springiewicz bezieht sich auf den Teil 3 der
Seite 3, letzter Spiegelstrich.
Er äußert insbesondere Bedenken bezüglich der
dort genannten Priorität zu einer zügigen Umsetzung. Ihm stelle sich die Frage,
ob in dieser Situation andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Des Weiteren
sei die finanzielle Situation der Gemeinde ebenfalls zu berücksichtigen.
Herr Grzeschista zweifelt dabei an dem
tatsächlichen Nutzen für die Stadt, zumal dieser Vertragsentwurf nicht bei
allen Städten gleich aussehe.
Ferner macht Herr Grzeschista auf folgenden
weiteren Satz aufmerksam:
Die Stadt wird, soweit städtebaulich und
verkehrspolitisch sachgerecht, auf möglichst vielen entbehrlichen Flächen
wertsteigernde Nutzungen aufweisen.
Vor Gericht würde dies jegliches Planverfahren
sehr schwer durchsetzbar machen, da hier keine planerische Neutralität gewahrt
werde.
Herr Klinkmann sichert eine wasserdichte,
juristische Vereinbarung zu. Bezüglich der unterschiedlichen Vereinbarungen
erklärt Herr Klinkmann, dass solch eine Mustervereinbarung immer auf die
örtliche Gegebenheit, auf den Einzelfall angepasst werden müsse.
