28.09.2006 - 5.15 Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Inn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 28.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt - gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der zu ändernde Bereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt -, 2. Fassung. Es handelt sich um die Flurstücke 398, 401 und 411, Flur 17 der Gemarkung Hohenlimburg.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/79 (346) - Hohenlimburg Innenstadt –2. vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB, einschließlich der Begründung vom 31.08.2006, die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
d)
Das Bebauungsverfahren Nr. 7/05 (573) Grünrockstraße, eingeleitet am 15.09.2005, wird eingestellt.
Als
nächster Verfahrensschritt soll die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Oktober
/ November 2006 durchgeführt werden. Der Satzungsbeschluss ist im I. Quartal
2007 zu erwarten.
