28.09.2006 - 5.7 Offene Ganztagsschule2. Nachtragssatzung über d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur parallel geführten Diskussion der Kindergartenbeiträge teilt Herr Dr. Schmidt mit, dass in der letzten Oktoberwoche 2006 Einigungsgespräche mit den Fraktionen vorgesehen sind und in der Ratssitzung im November voraussichtlich dem Rat eine Vorlage zur Beratung vorgelegt werde. Auf diesen Verfahrensablauf habe sich der Jugendhilfeausschuss geeinigt.

 

Herr Marscheider erklärt für seine Fraktion Bürger für Hagen, dass diese dem Beschussvorschlag der Verwaltung nicht folgen werde. Die dargestellten Sparpotentiale im Gesamtkonzern Stadt seien nicht genügend ausgearbeitet.

 

Herr Sondermeyer teilt mit, dass DieLinke.PDS die Ratsvorlage ebenfalls ablehnen werde.

 

Herr Strüwer macht darauf aufmerksam, dass die Beitragsstaffelung aufgrund der vorberatenden Gremien sehr ausgeglichen sei. Ergänzend geht Herr Strüwer auf die finanziellen Zuwendungen und Einlagen zur Umsetzung dieses Systems und den damit zusammenhängende Vorteilen der betroffenen Familien ein.

 

Herr Riechel erklärt, dass seine Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Beschlussvorschlag der Verwaltung nur unter der Voraussetzung mittrage, wenn Familien mit Geschwisterkindern in den Einrichtungen finanziell nicht überbelastet werden. Außerdem dürfe die Qualität der Betreuung nicht leiden. Aus diesem Grunde sei es sinnvoll, klare Standards festzulegen und bei der nächsten Diskussion mit zu berücksichtigen.

 

Herr Thielmann nimmt die Belastung des Haushaltes in Höhe von 800.000 Euro zur Kenntnis, obwohl die Idee ursprünglich kostenneutral umgesetzt werden sollte. Ausgehend davon sei der Qualitätsgedanke von Herrn Riechel zu unterstützen.

 

Herr Dr. Schmidt knüpft an die Thematik der Qualität an und macht deutlich, dass zwar unterschiedliche Standards bestehen würden, es aber keine nachlässige Betreuung in einer Einrichtung gäbe. Es beständen Verträge mit den Organisationen über Leistungsprogramme, die inhaltlich sehr anspruchsvoll seien. Die Einführung von Qualitätsstandards könne dazu führen, dass berechtigte Forderungen gestellt werden, besser bezahltes Personal einzusetzen. Herr Dr. Schmidt will den Vorschlag aufgreifen, weist aber auf mögliche zusätzliche finanzielle Belastungen hin.

 

Herr Strüwer hebt hervor, dass viele engagierte Jugendorganisationen und Wohlfahrtsverbände in dem diskutierten Bereich tätig seien. Eine Vielzahl würde die Betreuung der Kinder ehrenamtlich vornehmen. Die Rückmeldungen der Schulen seien durchweg positiv. In den Fachausschüssen würden Rücksprachen erfolgen, wie sich die Betreuung abspielen würde. Dadurch bestehe die Chance, Beruf und Familie zu verknüpfen. Darüber hinaus werde die Migration ausländischer Kinder und Jugendliche gefördert.

 

Herr Hammer bekräftigt, dass es nicht um die Qualität der Schulen ginge. Die ablehnende Haltung seiner Fraktion Bürger für Hagen ergäbe sich daraus, dass ein entsprechendes Einsparvolumen nicht in den eigenen Strukturen ausgeschöpft werde.

 

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.

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Beschluss:

 

Die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 2. Nachtragssatzung bis Ende November 2006 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2007/2008 vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A n l a g e  1

 

 

2. Nachtragssatzung  vom _____________ zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 272) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am __________ folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 4 Absatz 2 bleibt wie folgt bestehen:

 

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine OGS, so reduziert sich der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%.

 

 

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag bezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 Einkommenssteuergesetz zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen.

 

Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

 

 

 

1.Kind) KindKind)

 

                   0 € bis 15.000 €

 00,00 €

15.000,01 € bis 25.000 €

 40,00 €

25.000,01 € bis 35.000 €

 65,00 €

35.000,01 € bis 45.000 €

 90,00 €

45.000,01 € bis 55.000 €

115,00 €

55.000,01 € bis 75.000 €

135,00 €

                        über 75.000 €

150,00 €

 

 

 

Artikel II

Die Nachtragssatzung tritt am 01.August 2007 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen