28.09.2006 - 5.17 Einführung eines Flächenpools und Ökokontos für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Priester-Büdenbender regt zum Punkt 6 des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses an, folgende Formulierung zu wählen:

 

Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen kann bei Nachweis berücksichtigt werden, wobei eindeutig dokumentiert sein muss, wie der Ist-Zustand vor und nach den Verbesserungsmaßnahmen war.

 

Herr Riechel erklärt ergänzend, dass der neue und der alte Ist-Zustand zu dokumentieren sei.

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Beschluss:

 

1.      Für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NW werden ab 01.10.2006 ein Flächenpool und ein Ökokonto eingeführt.

 

2.      Die Führung und Betreuung von Flächenpool und Ökokonto erfolgt ohne zusätzliches Personal.

 

3.      Im Hinblick auf eine landeseinheitliche Vorgehensweise soll dass Bewertungsverfahren Arge zur Anwendung kommen.

 

4.      Ein Zwang zur Inanspruchnahme von Ökokontopunkten besteht nicht. Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich und Ersatz geregelt werden.

 

5.      Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.

 

6.      Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen kann bei Nachweis berücksichtigt werden, wobei eindeutig dokumentiert sein muss, wie der Ist-Zustand vor und nach den Verbesserungsmaßnahmen war.

 

7.      Dem Stadtentwicklungs- und dem Umweltausschuss ist nach einem halben Jahr, dem Rat nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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