26.09.2006 - 9 Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Bec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein zusätzlicher Verwaltungsvortrag erfolgt nicht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13 BauGB mit den im Plan in den Änderungsfarben violett und dunkelgrün  eingetragenen und in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 24.07.2006 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zur 1. Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung gemäß § 13 BauGB vom 24.07.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet wird begrenzt durch den Sporbecker Weg im Norden, die Herdecker Straße im Nordosten, die Becheltestraße im Osten, die Deutsche Bahn Güter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen-Eckesey  im Westen und die Fußgängerüberführung über die Becheltestraße im Süden.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung im September 2006.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen