28.09.2006 - 5 Offene Ganztagsschule2. Nachtragssatzung über d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Riechel teilt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass die Beschlüsse des Jugendhilfe und Schulausschusses mit getragen werden, damit kurzfristig eine Satzung vorliegt. Er knüpft dies an die Bedingung, dass die Satzung nur vorläufigen Charakter haben soll und im Zusammenhang mit der noch zu beschließenden Satzung über die Kindertageseinrichtungsbeiträge überarbeitet wird. Zur Begründung führt er aus, dass die finanzielle Belastung von Familien bei Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen aus Sicht seiner Fraktion ganzheitlich, über alle Betreuungsangebote und -stufen hinweg betrachtet werden sollte. Bei der jetzigen Situation kann es vorkommen, dass - sofern Kinder unterschiedliche Einrichtungen besuchen - mehrfach der volle Beitragssatz zu zahlen ist, weil eine ganzheitliche Betrachtung unterbleibt. Die Regelung muss daher betreuungseinrichtungsübergreifend erfolgen. Darüber hinaus sind die Qualitätsstandards festzulegen. Dies gilt insbesondere im Bereich der offenen Ganztagsschule. Er bittet, dies in der nächsten Zukunft neben einer Beitragssatzung mit zu beraten und die Qualität festzuschreiben.

 

Herr Finck lehnt für die Fraktion Bürger für Hagen die Beitragssatzung - genau wie im Jugendhilfe- und Schulausschuss - ab. Die Fraktion hat sich darauf verständigt, auch in Zukunft zu Gebührenerhöhungen keine Zustimmung mehr zu geben, da seine Fraktion der Ansicht ist, dass diese nur aufgrund von mangelnden Konsolidierungserfolgen an anderer Stelle begründet sind.

 

Frau Herms stimmt mit Herrn Riechel dahingehend überein, dass die Familie in ihrer Gesamtheit betrachtet und geeignete Qualitätsstandards festgeschrieben werden sollten. Sie weist darauf hin, dass die Vorlage vorgezogen wurde, weil die Anmeldung für die offenen Ganztagsschulen bereits im November erfolgen und die Eltern wissen sollten, welche Kosten auf sie zukommen.

 

Die Betrachtungsweise der Fraktion Bürger für Hagen hält Herr Thielmann nicht für differenziert genug. Er hält die generelle Ablehnung von Gebührenerhöhungen nicht für den richtigen Weg. Er kritisiert jedoch im Hinblick auf die offene Ganztagsschule, dass sich entgegen der ursprünglichen Aussagen, dass diese kostendeckend arbeiten kann zeigt, dass selbst mit der jetzt zu beschließenden Beitragsstaffelung eine Kostendeckung nicht erzielt wird. Eltern, die sich in einer höheren Beitragsstufe befinden, werden sich nach Ansicht von Herrn Thielmann künftig überlegen, ob sich das Modell offene Ganztagsschule für sie noch rechnet. Evtl. kommt bei diesen Eltern dann der Gedanke auf, sich mit anderen Eltern zusammen zu schließen und andere Lösungen zu finanzieren. Er befürchtet, dass in der Ganztagsbetreuung dann nur die Kinder verbleiben, deren Eltern von den Beiträgen befreit sind. Trotz dieser kritischen Sicht wird Herr Thielmann für die FDP-Fraktion seine Zustimmung geben.

 

Herr Röspel schließt sich den Ausführungen von Herrn Riechel und Frau Herms an. Auch er sieht die Notwendigkeit, die Regelung im Zusammenhang mit den Kindergartenbeiträgen zu treffen. Da die CDU-Fraktion den offenen Ganztagsbetrieb für einen wichtigen Bildungsfaktor hält, ist auch sie an der Festlegung von Qualitätsstandards interessiert.

 

Herr Sondermeyer lehnt im Namen der Fraktion Die Linke.PDS die Zustimmung ab, weil er diese Regelung nicht für sozial hält.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz fasst die Wortbeiträge aus der Politik dahingehend zu sammen, dass für die Zukunft an entsprechenden Verbesserungen gearbeitet wird.

Er lässt dann über die gleichlautenden Beschlüsse von Jungendhilfe- und Schulausschuss abstimmen.

 

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Beschluss:

 

 

Die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Sitzungsniederschrift ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 2. Nachtragssatzung bis Ende November 2006 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2007/2008 vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A n l a g e  1

 

 

2. Nachtragssatzung  vom _____________ zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule

im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004

 

Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 272) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am __________ folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 4 Absatz 2 bleibt wie folgt bestehen:

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig eine OGS, so reduziert sich der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%.

 

§ 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag bezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6 Einkommenssteuergesetz zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen abzuziehen.

 

Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.

 

§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

 

 

Jahreseinkommen

Offene Ganztagsschule

(Monatsbeitrag für das 1. Kind)

 

 

 

1.Kind) KindKind)

 

                   0 € bis 15.000 €

 00,00 €

15.000,01 € bis 25.000 €

 40,00 €

25.000,01 € bis 35.000 €

 65,00 €

35.000,01 € bis 45.000 €

 90,00 €

45.000,01 € bis 55.000 €

115,00 €

55.000,01 € bis 75.000 €

135,00 €

                        über 75.000 €

150,00 €

 

 

Artikel II

Die Nachtragssatzung tritt am 01.August 2007 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0