20.09.2006 - 6 Einführung eines Flächenpools und Ökokontos für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.09.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Erlmann weist auf den in der Arbeitsgruppe erarbeiteten
interfraktionellen Beschlussvorschlag hin. Herr Prof. Dr. Ullrich erläutert,
ein Ökopool werde benötigt. Es gehören Ökokonto und Ökopool zusammen. Erfolge ein Eingriff, so
müsse der Ausgleich bezahlt werden und es könne auf das Ökokonto
zurückgegriffen werden. Das Ökokonto müsse bei der Stadt Hagen geführt werden,
der Flächenpool dagegen könne überall geführt werden. Frau Kuschel-Eisermann
und Frau Priester-Büdenbender vertreten die Ansicht, den interfraktionell
erarbeiteten Beschuss mittragen zu können und bitten um einen gemeinsamen
Beschluss. Herr Grzeschista bittet, punktweise abzustimmen, da er Punkt 3 nicht
zustimmen könne, darüber hinaus müssen die einzelnen Punkte durch die
Verwaltung noch ausgearbeitet werden. Herr Dr. Braun erläutert, das System Arge
sei vom Land empfohlen und werde wahrscheinlich per Erlass eingeführt. Bei der
nächsten Planung werde die Bewertung näher vorgestellt, nach einem halben Jahr
werde eine Berichterstattung erfolgen. Mit dem vorhandenen Personal müsse der Bereich
angegangen werden. Es sei nicht beabsichtigt, mit zusätzlichen Gebühren das
Bauen weiter zu verteuern.
Beschluss:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen:
1. Die unmittelbare Einführung eines Ökokontos und Flächenpools für die Eingriffsregelungen nach dem Baugesetzbuch und dem Landschaftsgesetz NRW zum 01.10.2006.
2. Die Führung und Betreuung erfolgt bei der Unteren Landschaftsbehörde, ohne dass es zu einem personellen Zuwachs führt.
4.
Ein Zwang zur Inanspruchnahme von
Ökokontopunkten besteht nicht.
Auch weiterhin können auf dem Gebiet privatrechtlicher Vereinbarungen Ausgleich
und Ersatz nach Überprüfung bei der Unteren Landschaftsbehörde geregelt werden.
5. Das Prinzip des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich soll möglichst Beachtung finden. Im Einzelfall ist über das Anlegen von Straßenbegleitgrün zu entscheiden.
6. Eine Anrechnung bereits durchgeführter Maßnahmen und die damit einhergehende Einbringung von Flächen erfolgt nicht.
7. Seitens
der Unteren Landschaftsbehörde wird nach einem halben Jahr ein erster
Zwischenstand mitgeteilt. Nach Ablauf eines Jahres wird den Fraktionen ein
Zwischenbericht zur Verfügung gestellt.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
3. Zur Anwendung kommt das Bewertungsverfahren Arge, da eine landeseinheitliche Vorgehensweise angestrebt wird.
