13.09.2006 - 5.1 Bürgerantrag Fam. Kalthoff (Hotel "Auf`m Kamp)

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Wortprotokoll

Herr Wölm teilt zu diesem Vorschlag mit, dass sich der Gewerbebetrieb der Familie Kalthoff - „Hotel auf`m Kamp“ - im Außenbereich befindet und es bereits seit Jahren den Wunsch gebe, eine bauliche Ergänzung zwischen dem Bereich des dortigen Restaurants und dem rechts liegenden Gebäudeteil, in dem sich derzeit Gästezimmer befinden, vorzunehmen. 

Nach derzeitigem Recht sei dies jedoch nicht möglich.

Darüber hinaus sei bekannt, dass der Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen (BSH) das Kinderheim in der Selbecke aufgeben will. Das Gelände selbst könne jedoch wiederum nach derzeitigem Recht nur im Zusammenhang mit einer öffentlichen Einrichtung genutzt werden. Ein Interesse der Stadt Hagen an einer solchen Einrichtung sei auf Dauer nicht gegeben, sodass es aus diesem Grund die Überlegung gebe, die Wünsche der Familie Kalthoff und die genannte Fläche Kinderheim Selbecke zusammenzufassen und den Rat um Aufstellung eines Bebauungsplanes, nach Änderung des Flächennutzungsplanes, zu bitten.  

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligten sich Frau Priester-Büdenbender die Herren Grzeschista, Wölm, Dr. Lemme, Dr. Preuss und von der Verwaltung Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.

 

Frau Vogeler merkt an, dass das Hauptproblem darin liege, eine verkehrsgerechte Erschließung beider Bereiche herzustellen. Des Weiteren liege für eine mögliche Nutzung des Geländes Kinderheim Selbecke noch kein städtebauliches Konzept vor. Frau Vogeler empfiehlt der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl aus diesem Grund zunächst die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob und mit welchen bau- und planungsrechlichen Instrumentarien eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich beiderseits der Straße Selbecker Stieg gesichert werden kann. Möglicherweise gebe es außer einem Bebauungsplan noch andere Instrumente, deren man sich bedienen könne.

 

Herr Wölm weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Schwierigkeiten bezüglich des Selbecker Stieges hin und weis, dass diese nur mit einem Bebauungsplan behoben werden können.

 

Herr Grzeschista ergänzt dazu, dass bereits das Bauordnungsamt durch zuvor gestellte Voranfragen deutlich gemacht habe, nur durch einen Bebauungsplan eine formelle Anpassung zu schaffen. Zudem solle dies im Rahmen der derzeitigen Aufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes mit eingearbeitet werden, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

 

Frau Priester-Büdenbender fehlt hierbei eine schriftliche Aussage der BSH – und zwar vor der Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes -  die deutlich mache, dass an dortiger Stelle keine öffentliche Einrichtung mehr betrieben werden soll.

 

Herr Dr. Lemme teilt mit, dass die CDU-Fraktion ebenfalls für die Aufstellung eines Bebauungsplanes plädiere, soweit feststehe, dass das öffentliches Interesse erloschen ist.  

 

Herr Dr. Preuss stimmt dem vorgeschlagenen Antrag ebenfalls zu, möchte jedoch bei einem Ausbau der Straße „Selbecker Stieg“ den Fußweg auf beiden Seiten so sicher gestaltet wissen, dass keine Gefährdung für Fußgänger und Wanderer entstehe.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Herr Wölm lässt damit über den vorgeschlagenen Beschlussvorschlag abstimmen.    

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet den Rat und alle vorberatenden Gremien für die in der Anlage 1 und 2 näher beschriebenen Fläche die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0