05.09.2006 - 8 Verteilung der Landesmittel "Offene Jugendarbei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 05.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert
die Vorlage.
Herr Schurgacz merkt an,
dass für seinen Träger katholische Kirchengemeinde keine Erhöhung vorgesehen
sei. Das Jugendzentrum Willdestrasse werde zu 60 % vom Träger gefördert. Man
bekomme prozentual den geringsten Zuschuss und leiste damit den höchsten
Eigenanteil Es sei dem Träger in Zukunft nicht mehr möglich, das Abgebot
aufrechtzuerhalten, wenn keine höhere Förderung erfolgen würde.
Er beantragt, auch das Jugendzentrum Willdestr. zu berücksichtigen und
einen entsprechenden Erhöhungsbetrag vorzusehen.
Herr Strüwer weist darauf
hin, dass diese Thematik in der AG I
gem. § 78 KJHG beraten worden sei. Er möchte wissen, ob es dort entsprechende
Anträge seitens des Trägers gegeben habe.
Herr Fischer berichtet,
dass alle Träger gehört worden seien. Ein Antrag sei nicht gestellt worden. Man
habe im Vorfeld die Träger gebeten, Stellungnahmen einzureichen. Das sei nicht
erfolgt. Man habe nach der Sachlage entschieden.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass der von Herrn Schurgacz gestellt Erhöhungsantrag mit einem Vorschlag verknüpft werden müsse,
an welcher Stelle der Betrag gekürzt werden solle.
Herr Dücker stellt fest,
dass dieser Antrag für den Ausschuss überraschend käme.
Er fragt Herrn Schurgacz, ob es nicht möglich wäre, diesen Antrag
zurückzuziehen und für 2007 neu zu stellen.
Herr Schurgacz bittet
daraufhin, seinen Vorschlag abzulehnen. Gleichzeitig bäte er, zukünftig als
Vertreter der katholischen Kirche zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft I
eingeladen zu werden. Es habe im Dekanat Hagen Veränderungen gegeben.
Er werde selbstverständlich hier keinen Vorschlag machen, bei dem an
anderer Stelle gekürzt würde. Vorstellbar sei, den Betrag bei einer städtischen
Einrichtung abzuziehen.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass die Zusammensetzung der AG I gesetzlich geregelt sei. Hierüber
könne der Jugendhilfeausschuss nicht entscheiden. Die Träger selbst entschieden
darüber, wen sie benennen. Er bäte, den direkten Weg zu suchen, um eine
Regelung zu finden.
Er stellt fest, dass nun ein Änderungsantrag vorliege, der nicht
realisierbar sei. Er würde vorschlagen, über die vorliegende Beschlussvorlage
abzustimmen.
Herr Haensel bittet Herr
Schurgacz eindringlich, den Antrag zurückzuziehen. Man habe die Tatsachen zur
Kenntnis genommen.
Herr Reinke stellt die
positiven Aspekte der Vorlage heraus.
Herr Schurgacz zieht
seinen Antrag zurück und erklärt, dass er im nächsten Jahr darauf zurückkommen
werde.
Abschließend stellt Herr Strüwer den vorliegenden
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
