05.09.2006 - 7 Offene Ganztagsschule2. Nachtragssatzung über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 05.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer erläutert die
Hintergründe der neu zu gestaltenden Beitragstabelle der Offenen
Ganztagsschule.
Er weist darauf hin, dass im Unterausschuss Jugendhilfeplanung auf
Anregung von Herrn Schledorn bereits ausführlich über dieses Thema diskutiert
worden sei.
Dort seien zwei Standpunkte deutlich geworden.
Einmal sei der Wunsch nach Harmonisierung der Beiträge zwischen Kita und
OGS gewünscht. Dort solle man bemüht sein, nach gleichen Regeln zu verfahren.
Weiterhin sei es in der Diskussion darum gegangen, ob man von den
Geringverdienern bei einem Einkommen bis zu 15.000 € einen Beitrag in
Höhe von 10 € erheben solle oder nicht. Das Votum sei in die Richtung
gegangen, auf die Erhebung von 10 € bei diesem Kreis zu verzichten.
Herr Strüwer schlägt vor ,
als Grundlage für die Diskussion die Tabelle auf der letzten Seite der Vorlage
zugrundezulegen.
Dabei sollte in der ersten Stufe 0,- € belassen werden. In Stufe 2 sollten 45,- € erhoben werden. Bei den Stufen 3 bis 5 sollten jeweils 5,- € mehr erhoben werden (Stufe 3 70 €, Stufe 4 90 €, Stufe 5 105 €). Um eine größere Gerechtigkeit im Bereich der darüber hinaus Verdienenden zu erreichen, sei seines Erachtens eine zusätzliche Staffel einzubringen. Die nächste Einkommensgrenze solle sich zwischen 55.000 € und 75.000 € bewegen. Dort sollten 120,- € erhoben werden. Bei 75.000 € bis 100.000 € sollte der Beitrag
135,- € betragen. Bei den Verdienern über 100.000 € solle die maximale Bemessungsgrenze angesiedelt werden mit einem Beitrag in Höhe von 150,- €.
Herr Strüwer hält diesen Vorschlag für sozial verträglich und könne seines Erachtens in dieser Form vom Jugendhilfeausschuss mitgetragen werden.
Herr Dücker bedankt sich für die Vorarbeit. Im Prinzip sei das eine Linie, die man so mitvertreten könne. Er sei neugierig auf die Meinung der Verbände, die hier ein gewichtiges Wort mitzureden hätten. Er sähe in der ersten Stufe lieber einen Beitrag von 5,- € und in einer Unterstufe des Einkommens zwischen 15.000 und 20.000 € einen Beitrag von 30,- €. Dies fände er gerechter.
Herr Decker weist darauf hin, dass man auch die Betrachtungsweise brutto und netto nicht außer Acht lassen dürfe.
Er stellt fest, dass er einer Erhöhung der Beiträge nicht zustimmen werde.
Frau Klos-Eckermann erklärt, dass ihre Fraktion ein Problem mit den Einschüben bei den hohen Einkommen habe. Wenn man den Kitabereich und den OGSbereich auch in der Beitragsstaffel kombiniert sehen wolle, hätte man in diesem Bereich Probleme mit den hohen Einkommen. Hier habe die Verwaltung signalisiert, dass es hier möglicherweise dort Probleme bei der Umsetzung geben könne. Diese beiden Bildungsbereiche sollten ja auch unter dem Gesichtspunkt Geschwisterregelung komplett neu aufgestellt werden. Hier sei man im Augenblick nicht in der Lage zu sagen, was eine optimale Lösung sei.
Herr Schledorn ist der Meinung, dass man aus jugendpolitischer Sicht alle Beiträge auf 0,- € setzten müsse. Das werde die Zukunft auch bringen. Im Moment sei man jedoch in der Situation, dass man als Stadt Hagen gezwungen sei, Beiträge zu erheben. Man müsse auch gesamtstädtische Verantwortung tragen.
Bezüglich der Gerechtigkeitsdiskussion verweist er auf eine interessante Beantwortung der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, in der genau dargestellt würde wie vergleichbar Hartz IV und Bruttoeinkommen seien. Die Information könne er nur empfehlen.
Herr Gebauer berichtet aus der Praxis, dass alles gerade bei den Einkommen ab
55.000 € intensiv diskutiert würde. Er habe Rückmeldung der Eltern, dass bei einem Sprung des Beitrages von 100,- € auf 150,- € die Bereitschaft nicht mehr vorhanden sei, diesen zu bezahlen, zumal ja auch oft noch Geschwisterkinder da seien.
Er begrüßt daher die Einführung einer weiteren Staffel.
Außerdem weist er auf die Tatsache hin, dass der Bundeszuschuss zurückgezahlt werden müsse, wenn Gruppen im nächsten Jahr nicht voll würden. Auch dies müsse bei der Diskussion berücksichtigt werden.
Herr Fischer begrüßt die vorgeschlagene Regelung. Die Stadt biete damit eine finanziell vertretbare Beteiligung von Eltern.
Herr Goldbach bestätigt die Aussage von Herrn Gebauer bezüglich der Rückzahlung von Bundeszuschüssen.
Herr Strüwer erklärt, dass die Situation im Offenen Ganztag derzeit so sei, dass für jedes zweite Kind keine Beiträge gezahlt würden.
Man versuche jetzt in der Diskussion, für den wirtschaftlichen Druck der Stadt als Haushaltssicherungsgemeinde und den Bedürfnisse der Familien einen Konsens zu finden.
Wenn man den Vorschlag von Herrn Dücker aufgreife, habe man noch eine zusätzliche soziale Komponente. Die Frage der Geschwisterregelung könne in der heutigen Sitzung ausgeklammert und dann neu beraten werden.
Er sei jedoch sehr daran interessiert, in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu treffen und schlägt eine kurze Sitzungsunterbrechung vor.
Nach einer weiteren Diskussion, an der sich Frau Haack, Herr Goldbach, Frau Klos-Eckermann, Herr Haensel, Herr Dücker und Herr Schurgacz beteiligen, stellt Herr Strüwer den gemeinsam erarbeiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen wird beschlossen,
wie sie Gegenstand der Sitzungsniederschrift (siehe Anlage1) ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 2.
Nachtragssatzung bis Ende November 2006 mit Wirkung ab dem Schuljahr 2007/2008
vorzunehmen.
A n l a g e 1
2. Nachtragssatzung
vom _____________ zur Änderung der Satzung
über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule
im Primarbereich der Stadt Hagen vom 23.07.2004
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe f.) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666/ SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV NRW S.
272) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712/ SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der
Stadt Hagen in der Sitzung am __________ folgende Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Hagen beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 2 bleibt wie folgt
bestehen:
Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig
eine OGS, so reduziert sich der Beitrag für das 2. und jedes weitere Kind um
50%.
§ 4 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven
Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des
Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten
und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.
Dem Einkommen im Sinne des Absatzes 1 sind steuerfreie Einkünfte,
Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten
öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag
bezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
und entsprechenden Vorschriften und das Erziehungsgeld nach dem
Bundeserziehungsgeldgesetz sind nicht hinzuzurechnen. Bezieht ein Elternteil
Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines
Mandats und steht ihm aufgrund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche
Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der
gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem nach diesem
Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v.H. der Einkünfte aus diesem
Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Mandats hinzuzurechnen.
Für das dritte und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Absatz 6
Einkommenssteuergesetz zu gewährenden Freibeträge von dem nach diesem Absatz
ermittelten Einkommen abzuziehen.
Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangenen
Kalenderjahr. Abweichend von Satz 1 ist das Zwölffache des Einkommens des
letzten Monats zugrunde zu legen, wenn es voraussichtlich auf Dauer höher oder
niedriger ist als das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres; wird das
Zwölffache des Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt, so sind auch
Einkünfte hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber
im laufenden Jahr anfallen. Der Elternbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach
Eintritt der Änderung neu festzusetzen. Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar
sind, ist abweichend von Satz 2 auf das zu erwartende Jahreseinkommen
abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung
einer höheren Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich anzugeben.
§ 4 Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:
Jahreseinkommen
|
Offene
Ganztagsschule (Monatsbeitrag
für das 1. Kind) 1.Kind)
KindKind) |
|
0 € bis 15.000 € |
0,00 € |
|
15.000,01 € bis 25.000 € |
40,00 € |
|
25.000,01 € bis 35.000 € |
65,00 € |
|
35.000,01 € bis 45.000 € |
90,00 € |
|
45.000,01 € bis 55.000 € |
115,00 € |
|
55.000,01 € bis 75.000 € |
135,00 € |
|
über 75.000 € |
150,00 € |
Artikel II
Die Nachtragssatzung tritt am
01.August 2007 in Kraft.
