31.08.2006 - 5.11 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Demnitz weist auf den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU und SPD Fraktion sowie die Synopse zur Änderung der Hauptsatzung der Verwaltung, die als Anlagen 8 und 9 der Niederschrift beigefügt sind, hin.

 

Da es keinen Änderungsantrag zu Ziffer 9 a gibt, geht Herr Jochen Weber davon aus, dass die alte Formulierung im § 10 Abs. 2 Buchstabe o) in der bestehenden Form verbleibt. Darüber hinaus bezieht sich Herr Jochen Weber in seinen Ausführungen auf die letzten beiden Absätze des gemeinsamen Änderungsantrages von CDU und SPD und bittet, diese beiden Absätze mit zu beschließen.

 

Herr Thielmann bezieht sich auf den § 23 zur Änderung der Hauptsatzung und gibt zu bedenken, ob die wesentlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger nicht nach wie vor in den Tageszeitungen veröffentlicht werden sollten. Herr Thielmann erinnert daran, dass nicht jeder über einen Internet Zugang verfüge. Die FPD spreche sich zurzeit für eine Veröffentlichung im vollen Wortlaut aus.

 

Herr Hoffmann orientiert sich an den Änderungsvorschlag von CDU und SPD und geht auf die verschiedenen Abweichungen zwischen dem Verwaltungsvorschlag und dem Änderungsantrag ein.

 

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese generell dem Änderungsantrag der CDU und SPD zustimmen werde. Den § 23 im Änderungsantrag lehne die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen allerdings aus den gleichen Gründen wie die FDP-Fraktion ab.

 

Auf eine Verständnisfrage von Frau Neuhaus bezüglich der Ganztagshauptschulen antwortet die Verwaltung, dass diese zukünftig in die Zuständigkeit der Bezirksvertetungen stehen.

 

Herr Oberste-Berghaus empfindet die Wertgrenzen zur Ausschreibung und Vergabe als zu hoch und regt an, über die Höhe noch mal nachzudenken.

 

Herr Hoffmann weist darauf hin, dass die bestehenden Beträge seit 1995 nicht verändert wurden. Die Verwaltung habe sich nach interner Abstimmung darauf geeinigt, die aufgeführten Beträge vorzuschlagen.

 

Herr Gerbersmann greift erneut die Thematik der Öffentlichen Bekanntmachungen auf und informiert darüber, dass auch andere Kommunen den vorgeschlagenen Weg bereits beschlossen haben. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seien die Einsparungen in diesem Bereich vertretbar.

 

Auf eine Verständnisfrage von Herrn Röspel zu § 19 Abs. 2 des Änderungsantrages von CDU und SPD erklärt Herr Hoffmann, dass das Wort „Weiterbeschäftigung“ sich auf den zweiten Halbsatz in Bezug auf die Tarifbeschäftigten beziehen sollte.

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt dem Rat vor, sich bei der Abstimmung zunächst an dem Änderungsantrag von CDU und SPD zu orientieren.

 

Nach Meinung von Herrn Thielmann habe es in der zuvor geführten Diskussion lediglich eine unterschiedliche Auffassung in Bezug auf den § 23 gegeben, so dass vorrangig darüber abgestimmt werde sollte. Erst danach biete sich eine Abstimmung über die restlichen Punkte des Änderungsantrages im Block an.

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz stellt das Einvernehmen des Rates bezüglich des Vorschlages von Herrn Thielmann fest und lässt zunächst über den § 23 Abs. 1,2,3 und 4 des Änderungsantrages von CDU und SPD abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Oberbürgermeister Demnitz sichern die Antragsteller zu, dass der zum Schluss aufgeführte § 10 Abs. 5 Buchstabe u) Gegenstand des Änderungsantrages ist.

 

Im Anschluss daran lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über die im Änderungsantrag von CDU und SPD aufgeführten §§ 9,10,12 und 19 abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Herr Oberbürgermeister Demnitz lässt nun über das Gesamtpaket Hauptsatzung mit allen dazugehörigen Änderungen abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig beschlossen

 

 

Außerhalb der Hauptsatzung lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über die Verwaltungsaufträge gemäß Anlage 8 abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:   Einstimmig beschlossen

 

 

Herr Kohaupt bedankt sich im Namen der Bezirksvertretungen, dass deren Wünsche bei der Beschlussfassung Rechnung getragen wurde.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt:

 

1.         § 23 – Öffentliche Bekanntmachung

 

(1)   Beschlüsse des Rates der Stadt Hagen, die den Erlass, die Änderung oder Aufhebung von Satzungen oder sonstiger ortsrechtlicher Bestimmungen betreffen, werden vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften durch Aushang öffentlich bekannt gemacht. Das gleiche gilt für sonstige öffentliche Bekanntmachungen. Der Aushang erfolgt an den Bekanntmachungstafeln der Verwaltungsgebäude

 

Rathaus I, Haupteingang, Rathausstr. 11,

Bezirksverwaltungsstelle Boele, Schwerter Str. 168,

Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg,

Freiheitsstr. 3,

Bezirksverwaltungsstelle Haspe,

Preußerstr. 35,

Bürgeramt Eilpe, Eilper Str. 62 (Eilpe-Zentrum),

Bürgeramt Dahl, Zwischen den Brücken 5,

  Bürgeramt Vorhalle, Vorhaller Str. 36.

 

Der Aushang erfolgt für die Dauer von einer Woche. Parallel werden die Bekanntmachungen im Internet unter http.//www.hagen.de/ veröffentlicht.

 

Gleichzeitig wird in den Hagener Tageszeitungen auf den Aushang hingewiesen. Dies sind die Westfälische Rundschau – Zeitung für Hagen –, die Westfälische Rundschau – Zeitung für Hohenlimburg –, die Westfalenpost – Hagener Zeitung – und die Westfalenpost – Neue Hohenlimburger Zeitung –.

 

(2)   Unbeschadet besonderer gesetzlicher Bestimmungen beträgt die Frist für die Auslegung von Karten, Plänen oder Zeichnungen, die Bestandteil einer Satzung sind, 14 Tage.

 

(3)   Öffentliche Bekanntmachungen, die infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht in der vorgeschriebenen Form vorgenommen werden können, erfolgen in einem Amtsblatt, das die Stadt Hagen für diesen Zweck herausgibt und das die Bezeichnung „Amtsblatt der Stadt Hagen“ trägt.

 

(4)   Das Amtsblatt wird nachrichtlich an den in Abs. 1 genannten Bekanntmachungstafeln ausgehängt und ist in den entsprechenden Verwaltungsgebäuden erhältlich.

 

 

 

 

 

     Außerdem wird es an den Anschlagtafeln

 

Berchum, Ecke Auf dem Hövel/Ergster Weg,

     Garenfeld, Westhofener Straße 23

     und Halden, Ecke Rüggeweg

     ausgehängt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit

 

 

2.         § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung

 

“Die Bezirksvertretung wählt aus ihrer Mitte ohne Aussprache den Bezirksvorsteher und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter führen die Bezeichnung Stellvertretende Bezirksvorsteher.”

 

 

             § 10 Abs. 2 Buchst. a)

 

       (2) Danach sind die Bezirksvertretungen insbesondere zuständig für folgende Angelegenheiten:

a)     Ausbauplanung zum Neu-, Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien einschließlich ihrer Sportanlagen mit folgenden Ausnahmen:

 

-         Albrecht-Dürer-Gymnasium

-         Theodor-Heuss-Gymnasium

-         Ricarda-Huch-Gymnasium

-         Fichte-Gymnasium

-         Rahel-Varnhagen-Kolleg

 

Überbezirklichen Charakter haben darüber hinaus alle Förderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs.

 

 

            § 10 Abs. 2 Buchst. f)

 

      bei Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung für den Stadtbezirk

 

-          Zustimmung der Stadt zu Ausnahmen von Veränderungssperren nach § 14 Abs. 2 BauGB,

-          Antrag der Stadt auf Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB,

-          Zustimmung der Stadt zu Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB,

-          Zustimmung der Stadt zu Vorhaben nach § 36 BauGB”

 

 

             § 10 Abs. 2 Buchst. r)

 

Zustimmungserklärung des Schulträgers nach § 61 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG), ausgenommen sind die unter a) genannten überbezirklichen Schulen,

 

 

            § 10 Abs. 2 Buchst. s)

 

Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach den Vorschriften der VOL bei Maßnahmen im Werte von mehr als 52.000,-- € sowie nach den Vorschriften der VOB bei Maßnahmen im Wert von mehr als 130.000,-- €,

 

§ 10 Abs. 3 Satz 1

 

Die Entscheidungsbefugnis nach Abs. 2 Buchstaben a) bis d) ist gegeben, soweit im Einzelfall die Wertgrenze von 25.000,-- € überschritten wird.

 

 

            § 12 Abs. 1

 

Der Rat der Stadt Hagen bildet gem. § 27 Abs. 1 GO NRW einen Integrationsrat. Das Nähere regelt die Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen.

 

 

            § 19 – Zuständigkeit in Personalangelegenheiten

 

(1)   Der Rat entscheidet über die Vertragsangelegenheiten (Einstellung, Weiterbeschäftigung und Beendigung) der Beschäftigten in Leitungsfunktionen mit Sondervertrag  nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss, im Personalausschuss und gegebenenfalls im Betriebsausschuss.

 

 

(2)   Der Personalausschuss entscheidet  über die Einstellung und Beförderung von Beamten der Besoldungsgruppe A13 h. D. und höher sowie über die Einstellung,  Weiterbeschäftigung und Kündigung von Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe 13 und höher. Bei Eigenbetrieben tritt an die Stelle des Personalausschusses der Betriebsausschuss und entscheidet nach Vorberatung im Personalausschuss.

 

 

(3)   Der Oberbürgermeister trifft alle übrigen personalrechtlichen Entscheidungen. Für die Einrichtungen, die nach den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt werden, tritt die Betriebsleitung an die Stelle des Oberbürgermeisters, soweit es sich nicht um dienstordnungsrechtliche Maßnahmen für Angestellte in Leitungsfunktion mit Sondervertrag handelt.

 

(4)   Der Oberbürgermeister unterrichtet den Personalausschuss und gegebenenfalls den Betriebsausschuss über die Einstellung, Weiterbeschäftigung, Beförderungen n und Höhergruppierungen der Beamten und Tarifbeschäftigten. Sofern nicht die Dringlichkeit der Angelegenheit dem entgegensteht, soll die Unterrichtung vor Realisierung erfolgen.

 

(5)   Entscheidungen des Rates auf Grundlage des § 71 GO NW (Beigeordnete) ergehen nach Vorberatung im Personalausschuss.

 

            § 10 Abs. 5 Buchst. u)

 

Verkauf städtischer Liegenschaften von besonderer Bedeutung für den Stadtbezirk sowie deren Vermietung oder Verpachtung bei einer Vertragslaufzeit von 10 und mehr Jahren

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit

 

 

 

 

3.         Der  Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderung der  Hauptsatzung der Stadt        Hagen vom 12. Mai 2000, mit den oben genannten Änderungen aus dem          gemeinsamen Beschlussvorschlag der CDU und SPD Fraktionen, wie er als      Anlage 8 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorhaben, die auf die städtischen und/oder        infrastrukturelle Entwicklung der Stadt oder eines Stadtbezirkes bedeutsame   Auswirkungen haben können, das betroffene Gremium (Rat, Ausschüsse oder    Bezirksvertretungen) so rechtzeitig zu informieren, dass Maßnahmen zur             Rechtswahrung eingeleitet werden können.

 

            Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah über das Verfahren und die Ergebnisse        von Bürgeranhörungen und Bürgerinformationsveranstaltungen die in die   Entscheidungsfindung eingebundenen Gremien zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen

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