17.08.2006 - 5.1 Vorschlag der CDU-Fraktion gem. § 6 Absatz 5 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Strüwer informiert darüber, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung
Hohenlimburg unter dem Punkt "Mitteilungen" darüber berichtet wurde,
dass für ein Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Möllerstraße ein Antrag bei
der Verwaltung eingegangen sei, dort einen Lebensmitteldiscounter mit 900 m²
Fläche und 130 Stellplätzen zu errichten. Dazu lag eine schriftliche Mitteilung
des Technischen Beigeordneten, Herrn Grothe, vor, wonach eine
Baugesuchskonferenz stattgefunden habe, in deren Verlauf dem Bauvorhaben
planungsrechtlich zugestimmt worden sei. Dies habe die Bezirksvertretung
Hohenlimburg überrascht, da es im Vorfeld keine Informationen zu diesem Thema
gegeben habe.
Herr Strüwer weist darauf hin, dass sowohl in den Bezirksvertretungen als auch im
Haupt- und Finanzausschuss und Rat seit geraumer Zeit und wiederholt diskutiert
worden sei, wie man die Einkaufszentren in den Stadtteilen und in der
Stadtmitte attraktiver gestalten und erhalten könne. Bisher sei es ferner
üblich gewesen, dass sich Politik, Verwaltung und Betroffene mit städtebaulich
eingreifenden Maßnahmen auseinander gesetzt hätten. Hier liegt aus Sicht von
Herrn Strüwer eine besondere Situation vor, da sich der Haupt- und
Finanzausschuss seit mehreren Jahren mit der Frage befasst habe, wie das
EGA-Gelände im Kern von Hohenlimburg-Elsey wieder belebt werden kann. Er verweist
dazu auf die gefassten Beschlüsse, wonach mit Investoren diskutiert werden und
in Abstimmung mit den Einzelhändlern in Elsey geeignete Lösungen gesucht werden
sollten. Mittlerweile habe die Verwaltung signalisiert, dass die Überlegungen
so weit fortgeschritten seien, dass in absehbarer Zeit Planungsentwürfe in die
Politik eingespeist werden sollten, die das Ziel verfolgen, das EGA-Gelände
vollständig neu zu entwickeln. Vorgesehen sei hier Wohnbebauung und die
Verlagerung des REWE-Marktes von der unteren Möllerstraße an diesen Standort.
Mit dieser in Aussicht gestellten Entwicklung war die Politik einverstanden.
Herr Strüwer erklärt, dass mit der aktuellen Mitteilung das Projekt zur
Revitalisierung des EGA-Geländes gefährdet ist, da das neue Bauvorhaben zwar
räumlich in der Nähe, jedoch nicht in das Konzept Möllerstraße eingebunden ist.
Er weist darauf hin, dass das geplante Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Gelände
leichter entwickelt werden kann und sich somit auch kostengünstiger darstellen
wird. Herr Strüwer bemängelt, dass Politik und Einzelhändler nicht frühzeitig
und auf geeignetem Weg über dieses neue Projekt informiert worden sind, um
formaljuristisch und inhaltlich darauf reagieren zu können.
Herr Strüwer teilt mit, dass die CDU-Fraktion deutlich machen möchte, dass ein
anderer Umgang zwischen Politik und Verwaltung gewünscht wird und ferner jetzt
darauf hingearbeitet werden soll, Schaden von den Planungen für das EGA-Gelände
abzuwenden. Er verweist auf den diesbezüglich vorgelegten Beschlussvorschlag,
wonach unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden
soll, mit dem Hintergrund, Zeit zu schaffen, um die gesamte Situation prüfen,
bewerten und ggf. anders entscheiden zu können.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass er bei seiner Vorbereitung auf die
Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg ermittelt hat, dass es für das in
Rede stehende Gebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1968
gibt. Daher hat ein Antragsteller, der an dieser Stelle einen Lebensmittelmarkt
beantragt, zumindest grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigung seines
Bauvorhabens. Dem habe die Baugesuchskonferenz Rechnung getragen. Da Herr Dr.
Schmidt aus Sicht der Wirtschaftsförderung lange Zeit mit dem EGA-Gelände
befasst war, hätte auch er eine bessere Abstimmung der Vorhaben aufeinander für
wünschenswert gehalten. Gespräche, um die Ansiedlung des REWE-Marktes auf dem
EGA-Gelände und eines weiteren Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück Im
Stift 6 aufeinander abzustimmen, hat es bisher noch nicht gegeben. Herr Dr.
Schmidt hält es jedoch durchaus für möglich, dass hier eine verträgliche Lösung
gefunden werden kann.
Herr Weber stellt die Frage, ob aus der Baugesuchsbesprechung heraus bereits ein
positiver Bauvorbescheid erteilt worden ist, weil dies den Rechtsanspruch des
Antragstellers noch verstärkt. Darüber hinaus teilt Herr Weber die Auffassung
von Herrn Strüwer, dass es sehr problematisch ist, wenn die Bezirksvertretungen
nicht systematisch über Bauvoranfragen, die einen solchen Einfluss auf den
jeweiligen Stadtteil haben, informiert werden. Er weist auf die noch anstehende
Diskussion unter Tagesordnungspunkt I.6.2 hin und darauf, dass es für die
Bezirksvertretungen wichtig ist, ihre bisherigen Einflussmöglichkeiten zu
erhalten. Er hält es für wichtig zu überlegen, wie die Bezirksvertretungen
rechtzeitig eingebunden werden können. Herr Weber teilt für die SPD-Fraktion
mit, dass der CDU-Vorschlag unterstützt wird, sofern ein positiver
Bauvorbescheid nicht bereits erteilt ist. Herr Weber erwartet ferner, dass die
Verwaltung Vorschläge unterbreitet, wie künftig ein schneller Informationsfluss
in die Politik sichergestellt werden kann.
Herr Thielmann schließt sich der Frage von Herrn Weber an. Sofern ein positiver
Bauvorbescheid ergangen ist, sollte der Beschlussvorschlag nicht weiter
verfolgt werden.
Herr Dr. Schmidt stellt abschließende Auskunft für die
Ratssitzung am 31.08.2006 in Aussicht. Nach Kenntnis von Herrn Dr. Schmidt
wurde keine Bauvoranfrage gestellt, sondern es wurde vereinbart, dass direkt
der Bauantrag gestellt werden sollte, sofern aus der Baugesuchsbesprechung ein
positives Signal erginge. Dieses Signal wurde mittlerweile gegeben.
Herr Hoffmann hat sich beim Bauordnungsamt erkundigt. Dort ist am 06.07.2006 ein
Bauantrag eingegangen. Am 20.07.2006 erfolgte in der Baugesuchsbesprechung eine
positive Beurteilung. Daraufhin wurde die Leistung von Vorkassegebühren
angefordert, gleiches gilt für die Anforderung eines Verkehrs- und eines
Brandschutzgutachtens. Die Vorkasse ist am 11.08.2006 eingegangen. Die
Gutachten liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen der Gutachten wird das
Bauordnungsamt die noch zu beteiligenden Behörden, z. B. das Staatliche
Umweltamt, anhören. Diese haben dann einen Monat ab Anhörung Zeit, eine
Stellungnahme abzugeben. Während dieses Zeitraums wird keine
Baugenehmigung erteilt werden.
Herr Riechel kritisiert, dass erneut die Ratsmitglieder auf diesem Weg über einen
Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage informiert werden. Er verweist dazu auf die
Diskussionen im Ältestenrat und im Rat sowie den dort vereinbarten Zeitraum für
eine Information innerhalb von vier Wochen hin. Herr Riechel signalisiert für
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion
zuzustimmen.
Herr Romberg fasst die Wortbeiträge seiner Vorredner wie folgt zusammen: Es wurde ein
Bauantrag eingereicht. Der Antragsteller hat eine Bauvoranfrage für entbehrlich
gehalten, weil für das in Rede stehende Grundstück ein rechtskräftiger
Bebauungsplan besteht. Es steht zu vermuten, dass der Antragsteller
Vorgespräche geführt hat, die zum Ergebnis hatten, dass der Bebauungsplan das
von ihm geplante Vorhaben zulässt. Der Antragsteller hat daraufhin einen
Bauantrag gestellt und dafür alle erforderlichen Unterlagen beim Bauordnungsamt
eingereicht, die nun im Verfahren geprüft werden. Die Baugesuchsbesprechung hat
die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erbracht. Der Antragsteller hat also in
dem festen Glauben, eine Genehmigung zu erhalten, gehandelt. Da Herrn Romberg
durch Kopfnicken signalisiert wird, dass er den Sachverhalt korrekt erfasst
hat, teilt er mit, dass er unter diesen Voraussetzungen erhebliche Bedenken
hat, einen Bebauungsplanänderungsantrag, der zur Verhinderung der beantragten
Baumaßnahme dient, zu beschließen. Er bittet, vor einer Entscheidung gründlich
abzuwägen.
Herr Strüwer kommt auf das Thema Verhinderungs-Bebauungsplan zurück. Er weist darauf
hin, dass in diesem Fall ein städtebaulich wünschenswertes Projekt gefährdet
wird. Er macht noch einmal Ausführungen zu den Nachteilen, die sich hieraus für
die Entwicklung des EGA-Geländes ergeben können und wägt dies mit der Frage des
Vertrauensschutzes für den Antragsteller ab.
Herr Dr. Fischer greift den eingeworfenen Vorschlag von Herrn Dr.
Schmidt auf, die Sache bis zur Ratssitzung am 31.08.2006 noch einmal zu
überdenken. Bis dahin kann die Verwaltung noch einmal weitere Informationen
einholen und dem Rat für seine Entscheidung zur Verfügung stellen.
Herr Weber ergänzt den Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt um die Bitte, die rechtliche
Situation zu klären und die Probleme, die durch den hier vorgelegten Beschluss
entstehen könnten, genau darzustellen. Herr Röspel bittet, auch die
Frage evtl. Regressansprüche des Antragstellers mit zu prüfen.
Herr Dr. Fischer beauftragt die Verwaltung, die gewünschten
Informationen bis zur Ratssitzung beizubringen. Darüber hinaus schlägt er vor,
dass der Stadtentwicklungsausschuss als Fachausschuss sich vor der Ratssitzung
ebenfalls mit der Thematik befassen soll.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich
ein Bebauungsplanänderungsverfahren
für den Bebauungsplan Nr. 5 -
Esserstraße einzuleiten.
2. Die Verwaltung wird angewiesen, bis zur
rechtskräftigen Wirksamkeit des neuen Be-
bauungsplanes keine Baugenehmigungen
im Plangebiet zu erteilen und ggf. bereits
im Genehmigungsverfahren befindliche
Bauanfragen zurück zu stellen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist für die
Ratssitzung am 31. August 2006 vorzubereiten.
Der
Haupt- und Finanzausschuss fasst keinen Beschluss und verweist die weitere
Beratung auf den Stadtentwicklungsausschuss und die Entscheidung in der Sache
auf den Rat der Stadt Hagen.
Anlagen zur Vorlage
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