17.08.2006 - 5.1 Vorschlag der CDU-Fraktion gem. § 6 Absatz 5 de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer informiert darüber, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg unter dem Punkt "Mitteilungen" darüber berichtet wurde, dass für ein Grundstück in unmittelbarer Nähe zur Möllerstraße ein Antrag bei der Verwaltung eingegangen sei, dort einen Lebensmitteldiscounter mit 900 m² Fläche und 130 Stellplätzen zu errichten. Dazu lag eine schriftliche Mitteilung des Technischen Beigeordneten, Herrn Grothe, vor, wonach eine Baugesuchskonferenz stattgefunden habe, in deren Verlauf dem Bauvorhaben planungsrechtlich zugestimmt worden sei. Dies habe die Bezirksvertretung Hohenlimburg überrascht, da es im Vorfeld keine Informationen zu diesem Thema gegeben habe.

Herr Strüwer weist darauf hin, dass sowohl in den Bezirksvertretungen als auch im Haupt- und Finanzausschuss und Rat seit geraumer Zeit und wiederholt diskutiert worden sei, wie man die Einkaufszentren in den Stadtteilen und in der Stadtmitte attraktiver gestalten und erhalten könne. Bisher sei es ferner üblich gewesen, dass sich Politik, Verwaltung und Betroffene mit städtebaulich eingreifenden Maßnahmen auseinander gesetzt hätten. Hier liegt aus Sicht von Herrn Strüwer eine besondere Situation vor, da sich der Haupt- und Finanzausschuss seit mehreren Jahren mit der Frage befasst habe, wie das EGA-Gelände im Kern von Hohenlimburg-Elsey wieder belebt werden kann. Er verweist dazu auf die gefassten Beschlüsse, wonach mit Investoren diskutiert werden und in Abstimmung mit den Einzelhändlern in Elsey geeignete Lösungen gesucht werden sollten. Mittlerweile habe die Verwaltung signalisiert, dass die Überlegungen so weit fortgeschritten seien, dass in absehbarer Zeit Planungsentwürfe in die Politik eingespeist werden sollten, die das Ziel verfolgen, das EGA-Gelände vollständig neu zu entwickeln. Vorgesehen sei hier Wohnbebauung und die Verlagerung des REWE-Marktes von der unteren Möllerstraße an diesen Standort. Mit dieser in Aussicht gestellten Entwicklung war die Politik einverstanden.

Herr Strüwer erklärt, dass mit der aktuellen Mitteilung das Projekt zur Revitalisierung des EGA-Geländes gefährdet ist, da das neue Bauvorhaben zwar räumlich in der Nähe, jedoch nicht in das Konzept Möllerstraße eingebunden ist. Er weist darauf hin, dass das geplante Bauvorhaben auf dem vorgesehenen Gelände leichter entwickelt werden kann und sich somit auch kostengünstiger darstellen wird. Herr Strüwer bemängelt, dass Politik und Einzelhändler nicht frühzeitig und auf geeignetem Weg über dieses neue Projekt informiert worden sind, um formaljuristisch und inhaltlich darauf reagieren zu können.

Herr Strüwer teilt mit, dass die CDU-Fraktion deutlich machen möchte, dass ein anderer Umgang zwischen Politik und Verwaltung gewünscht wird und ferner jetzt darauf hingearbeitet werden soll, Schaden von den Planungen für das EGA-Gelände abzuwenden. Er verweist auf den diesbezüglich vorgelegten Beschlussvorschlag, wonach unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden soll, mit dem Hintergrund, Zeit zu schaffen, um die gesamte Situation prüfen, bewerten und ggf. anders entscheiden zu können.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass er bei seiner Vorbereitung auf die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg ermittelt hat, dass es für das in Rede stehende Gebiet einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1968 gibt. Daher hat ein Antragsteller, der an dieser Stelle einen Lebensmittelmarkt beantragt, zumindest grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Genehmigung seines Bauvorhabens. Dem habe die Baugesuchskonferenz Rechnung getragen. Da Herr Dr. Schmidt aus Sicht der Wirtschaftsförderung lange Zeit mit dem EGA-Gelände befasst war, hätte auch er eine bessere Abstimmung der Vorhaben aufeinander für wünschenswert gehalten. Gespräche, um die Ansiedlung des REWE-Marktes auf dem EGA-Gelände und eines weiteren Lebensmitteldiscounters auf dem Grundstück Im Stift 6 aufeinander abzustimmen, hat es bisher noch nicht gegeben. Herr Dr. Schmidt hält es jedoch durchaus für möglich, dass hier eine verträgliche Lösung gefunden werden kann.

 

Herr Weber stellt die Frage, ob aus der Baugesuchsbesprechung heraus bereits ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden ist, weil dies den Rechtsanspruch des Antragstellers noch verstärkt. Darüber hinaus teilt Herr Weber die Auffassung von Herrn Strüwer, dass es sehr problematisch ist, wenn die Bezirksvertretungen nicht systematisch über Bauvoranfragen, die einen solchen Einfluss auf den jeweiligen Stadtteil haben, informiert werden. Er weist auf die noch anstehende Diskussion unter Tagesordnungspunkt I.6.2 hin und darauf, dass es für die Bezirksvertretungen wichtig ist, ihre bisherigen Einflussmöglichkeiten zu erhalten. Er hält es für wichtig zu überlegen, wie die Bezirksvertretungen rechtzeitig eingebunden werden können. Herr Weber teilt für die SPD-Fraktion mit, dass der CDU-Vorschlag unterstützt wird, sofern ein positiver Bauvorbescheid nicht bereits erteilt ist. Herr Weber erwartet ferner, dass die Verwaltung Vorschläge unterbreitet, wie künftig ein schneller Informationsfluss in die Politik sichergestellt werden kann.

 

Herr Thielmann schließt sich der Frage von Herrn Weber an. Sofern ein positiver Bauvorbescheid ergangen ist, sollte der Beschlussvorschlag nicht weiter verfolgt werden.

 

Herr Dr. Schmidt stellt abschließende Auskunft für die Ratssitzung am 31.08.2006 in Aussicht. Nach Kenntnis von Herrn Dr. Schmidt wurde keine Bauvoranfrage gestellt, sondern es wurde vereinbart, dass direkt der Bauantrag gestellt werden sollte, sofern aus der Baugesuchsbesprechung ein positives Signal erginge. Dieses Signal wurde mittlerweile gegeben.

 

Herr Hoffmann hat sich beim Bauordnungsamt erkundigt. Dort ist am 06.07.2006 ein Bauantrag eingegangen. Am 20.07.2006 erfolgte in der Baugesuchsbesprechung eine positive Beurteilung. Daraufhin wurde die Leistung von Vorkassegebühren angefordert, gleiches gilt für die Anforderung eines Verkehrs- und eines Brandschutzgutachtens. Die Vorkasse ist am 11.08.2006 eingegangen. Die Gutachten liegen noch nicht vor. Erst nach Vorliegen der Gutachten wird das Bauordnungsamt die noch zu beteiligenden Behörden, z. B. das Staatliche Umweltamt, anhören. Diese haben dann einen Monat ab Anhörung Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Während dieses Zeitraums wird keine Baugenehmigung erteilt werden.

 

Herr Riechel kritisiert, dass erneut die Ratsmitglieder auf diesem Weg über einen Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage informiert werden. Er verweist dazu auf die Diskussionen im Ältestenrat und im Rat sowie den dort vereinbarten Zeitraum für eine Information innerhalb von vier Wochen hin. Herr Riechel signalisiert für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dem Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zuzustimmen.

 

Herr Romberg fasst die Wortbeiträge seiner Vorredner wie folgt zusammen: Es wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Antragsteller hat eine Bauvoranfrage für entbehrlich gehalten, weil für das in Rede stehende Grundstück ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht. Es steht zu vermuten, dass der Antragsteller Vorgespräche geführt hat, die zum Ergebnis hatten, dass der Bebauungsplan das von ihm geplante Vorhaben zulässt. Der Antragsteller hat daraufhin einen Bauantrag gestellt und dafür alle erforderlichen Unterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht, die nun im Verfahren geprüft werden. Die Baugesuchsbesprechung hat die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens erbracht. Der Antragsteller hat also in dem festen Glauben, eine Genehmigung zu erhalten, gehandelt. Da Herrn Romberg durch Kopfnicken signalisiert wird, dass er den Sachverhalt korrekt erfasst hat, teilt er mit, dass er unter diesen Voraussetzungen erhebliche Bedenken hat, einen Bebauungsplanänderungsantrag, der zur Verhinderung der beantragten Baumaßnahme dient, zu beschließen. Er bittet, vor einer Entscheidung gründlich abzuwägen.

 

Herr Strüwer kommt auf das Thema Verhinderungs-Bebauungsplan zurück. Er weist darauf hin, dass in diesem Fall ein städtebaulich wünschenswertes Projekt gefährdet wird. Er macht noch einmal Ausführungen zu den Nachteilen, die sich hieraus für die Entwicklung des EGA-Geländes ergeben können und wägt dies mit der Frage des Vertrauensschutzes für den Antragsteller ab.

 

Herr Dr. Fischer greift den eingeworfenen Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt auf, die Sache bis zur Ratssitzung am 31.08.2006 noch einmal zu überdenken. Bis dahin kann die Verwaltung noch einmal weitere Informationen einholen und dem Rat für seine Entscheidung zur Verfügung stellen.

 

Herr Weber ergänzt den Vorschlag von Herrn Dr. Schmidt um die Bitte, die rechtliche Situation zu klären und die Probleme, die durch den hier vorgelegten Beschluss entstehen könnten, genau darzustellen. Herr Röspel bittet, auch die Frage evtl. Regressansprüche des Antragstellers mit zu prüfen.

 

Herr Dr. Fischer beauftragt die Verwaltung, die gewünschten Informationen bis zur Ratssitzung beizubringen. Darüber hinaus schlägt er vor, dass der Stadtentwicklungsausschuss als Fachausschuss sich vor der Ratssitzung ebenfalls mit der Thematik befassen soll.

 

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Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein Bebauungsplanänderungsverfahren

für den Bebauungsplan Nr. 5 - Esserstraße einzuleiten.

 

2. Die Verwaltung wird angewiesen, bis zur rechtskräftigen Wirksamkeit des neuen Be-

bauungsplanes keine Baugenehmigungen im Plangebiet zu erteilen und ggf. bereits

im Genehmigungsverfahren befindliche Bauanfragen zurück zu stellen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist für die Ratssitzung am 31. August 2006 vorzubereiten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst keinen Beschluss und verweist die weitere Beratung auf den Stadtentwicklungsausschuss und die Entscheidung in der Sache auf den Rat der Stadt Hagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen