29.08.2006 - 16 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 29.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck weist darauf hin, dass seiner Kenntnis nach ein gemeinsamer Beschluss der Fraktionen erarbeitet werden sollte. Dieser liege jedoch noch nicht vor. Dies könne jedoch noch bis zur Ratsitzung am Donnerstag erfolgen.
Für Herr Dr. Ramrath stellt sich die Frage, ob es
für die Bezirksvertretungen richtig sei, wenn es bei dem vorgeschlagenen Text bliebe.
Herr Hoffmann kann sich hier eine Formulierung in
der Hauptsatzung vorstellen, die noch gefunden werden müsse, wie die
Beteiligung von politischen Gremien wie Bezirksvertretungen und
Stadtentwicklungsausschuss insbesondere bei Vorhaben von besonderer Bedeutung
gewährleistet werden könnte.
Mit dieser Vorgehensweise kann sich der Ausschuss
einverstanden erklären.
Hinsichtlich der Beschlussfassung schlägt Herr
Asbeck vor, zunächst das zu beschließen, was für den Rat eilbedürftig sei und
die anderen Punkte bereite die Verwaltung nochmals auf.
Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Neufassung
des § 23 der Hauptsatzung entsprechend der Formulierung in der Vorlage zu
beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den § 10 Abs. 2 Buchstabe f) der Hauptsatzung eine Formulierung zu erarbeiten, die eine weiteren Beteiligung der politischen Gremien (insbesondere Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss) bei Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung gewährleistet.
