29.08.2006 - 16 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck weist darauf hin, dass seiner Kenntnis nach ein gemeinsamer Beschluss der Fraktionen erarbeitet werden sollte. Dieser liege jedoch noch nicht vor.  Dies könne jedoch noch bis zur Ratsitzung am Donnerstag erfolgen.

 

Für Herr Dr. Ramrath stellt sich die Frage, ob es für die Bezirksvertretungen richtig sei, wenn es bei dem vorgeschlagenen  Text bliebe.

 

Herr Hoffmann kann sich hier eine Formulierung in der Hauptsatzung vorstellen, die noch gefunden werden müsse, wie die Beteiligung von politischen Gremien wie Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss insbesondere bei Vorhaben von besonderer Bedeutung gewährleistet werden könnte.

 

Mit dieser Vorgehensweise kann sich der Ausschuss einverstanden erklären.

 

Hinsichtlich der Beschlussfassung schlägt Herr Asbeck vor, zunächst das zu beschließen, was für den Rat eilbedürftig sei und die anderen Punkte bereite die Verwaltung nochmals auf.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Neufassung des § 23 der Hauptsatzung entsprechend der Formulierung in der Vorlage zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den § 10 Abs. 2 Buchstabe f) der Hauptsatzung eine Formulierung zu erarbeiten, die eine weiteren Beteiligung der politischen Gremien (insbesondere Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss) bei Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung gewährleistet.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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