17.08.2006 - 6.2 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Fischer weist auf die ausliegenden Beschlüsse der
Bezirksvertretungen Haspe, Eilpe/Dahl, Nord und Hohenlimburg sowie auf den
Beschluss des Personalausschusses hin. Da diese fast ausnahmslos erst am Vortag
gefasst worden und sehr unterschiedlich ausgefallen sind, schlägt er vor, dass
die Verwaltung eine gut lesbare, evtl. tabellarische Darstellung der
Ausgangslage, verglichen mit den aktuellen Beschlüssen bis zur Ratssitzung
erstellt, um die Politik in die Lage zu versetzen, sich mit diesen befassen zu
können.
Herr Weber stellt kurz die Zielrichtung dar, die die SPD-Fraktion verfolgt, damit
die anderen Fraktionen sich bis zur Ratssitzung auch mit diesen Argumenten
auseinander setzen können. Zu § 10 Absatz 2 Buchstabe f plädiert die
SPD-Fraktion für den Erhalt der Formulierung in ihrer ursprünglichen Fassung.
Vor dem Hintergrund der gerade geführten Diskussion hält Herr Weber es darüber
hinaus für sinnvoll, weitere Präzisierungen vorzunehmen, um auch noch weitere
Bereiche abdecken zu können. Des weiteren verweist Herr Weber auf die Seite 310
der Vorlage. Auch hier wünscht die SPD-Fraktion den Erhalt der alten
Wertgrenzen; die neue Regelung wird abgelehnt. Es steht die Bitte im Raum, dies
zu überdenken, zumal wenig Vergaben anfallen. Ferner würden die
Bezirksvertretungen durch die Neuregelung nicht mehr in der Lage sein, Vergaben
beraten und entscheiden zu können. Die Begründung, die Herr Weber für die
Ablehnung der neuen Wertgrenzen genannt hat, gilt ebenfalls für die auf Seite
410 unter § 10 Absatz 3 angesprochene Neuregelung. Zu § 10 Absatz 2 Buchstabe o
führt Herr Weber aus, dass auch dieser Punkt (verkehrslenkende Maßnahmen von
grundsätzlicher Bedeutung) den Bezirksvertretungen immer wichtig gewesen ist.
Hier besteht der Wunsch, stärker zu präzisieren in puncto Tempo-30-Zonen. Die
Fachausschüsse hatten hier ebenfalls den Sachverstand der Bezirksvertretungen
erkannt und daher sollte die Entscheidungsbefugnis auch dort liegen.Zur Seite
1110 schlägt die SPD-Fraktion vor, den Bezirksvertretungen bezüglich eines
Anhörungsrechts beim Verkauf städtischer Grundstücke nicht Folge zu leisten, da
der Rat sich selbst die Enthaltung aufgegeben hat, durch Übertragung der
gewerblichen Grundstücke auf die Wirtschaftsförderung. Gleichwohl sollten die
Bezirksvertretungen zeitnah über den Verkauf oder bei bezirklich wichtigen
Entscheidungen informiert werden. Dies sollte als Recht auch so verankert
werden.
Herr Weber sieht nicht die Notwendigkeit, heute
eine Entscheidung zu treffen, es sei denn, man wäre sich inhaltlich einig.
Herr Dr. Fischer schlägt vor, nicht weiter in die inhaltliche
Diskussion einzusteigen, sondern die Sichtweise der SPD-Fraktion in die
Beratung im Rat mit einzubeziehen.
Herr Röspel stimmt dem Vorschlag von Herrn Dr. Fischer zu, die Entscheidung im Rat
zu treffen. Für die CDU-Fraktion teilt er mit, dass den Argumenten der
SPD-Fraktion in weiten Teilen gefolgt werden kann. Bezüglich des Beschlusses
des Personalausschusses weist er darauf hin, dass sich der zweite Teil des
Beschlusses auf § 19 Absatz 2 und 4 bezieht, nicht nur auf Absatz 4, wie in der
Beschlussausfertigung vermerkt.
Herr Thielmann bittet um übersichtliche Aufbereitung der Änderungsbeschlüsse für den
Rat.
Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilt Herr
Riechel mit, dass den meisten Vorschlägen der Verwaltung gefolgt wird.
Ausnahme hiervon sind die in den Punkte 5 und 8 vorgeschlagenen Änderungen der
Wertgrenzen bei Vergaben und die Einsparung von Veöffentlichungskosten. Bei
letzterem hält Herr Riechel die bisher praktizierte Form der Veröffentlichung
für unabdingbar, um allen Bürgern eine Kenntnisnahme zu ermöglichen. Darüber
hinaus stimmt seine Fraktion dem Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei
Grundstücksverkäufen zu.
Herr Dr. Ramrath merkt zu der vorgeschlagenen Änderung von § 23,
der öffentlichen Bekanntmachung, an, dass die CDU-Fraktion mit diesen
einverstanden ist. Die Begründung der Haushaltskonsolidierung für diese
Änderung, hält er für überzeugend. Sofern kein Widerspruch dazu aus den Reihen
des Haupt- und Finanzausschusses kommt, schlägt er vor, diesen Punkt im Rat so
einvernehmlich mit zu tragen.
Herr Riechel lehnt für die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen die Änderung des § 23 ab.
Herr Dr. Schmidt sichert eine übersichtliche Darstellung der
aktuellen Beschlusslagen und der bisher geltenden Regelungen in der
Hauptsatzung für die Ratssitzung zu.
Herr Dr. Fischer fasst zusammen, dass somit die Entscheidung auf
den Rat am 31.08.2006 vertagt ist.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretungen gem. Vorlage vom
30.09.2005 (Drucksachen-Nr.: 0793/2005) bezüglich einer Änderung bzw. Ergänzung
des § 10 Abs. 2 Buchst. o) der Hauptsatzung wird vom Rat der Stadt Hagen nicht
gefolgt.
