17.08.2006 - 6.2 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fischer weist auf die ausliegenden Beschlüsse der Bezirksvertretungen Haspe, Eilpe/Dahl, Nord und Hohenlimburg sowie auf den Beschluss des Personalausschusses hin. Da diese fast ausnahmslos erst am Vortag gefasst worden und sehr unterschiedlich ausgefallen sind, schlägt er vor, dass die Verwaltung eine gut lesbare, evtl. tabellarische Darstellung der Ausgangslage, verglichen mit den aktuellen Beschlüssen bis zur Ratssitzung erstellt, um die Politik in die Lage zu versetzen, sich mit diesen befassen zu können.

 

Herr Weber stellt kurz die Zielrichtung dar, die die SPD-Fraktion verfolgt, damit die anderen Fraktionen sich bis zur Ratssitzung auch mit diesen Argumenten auseinander setzen können. Zu § 10 Absatz 2 Buchstabe f plädiert die SPD-Fraktion für den Erhalt der Formulierung in ihrer ursprünglichen Fassung. Vor dem Hintergrund der gerade geführten Diskussion hält Herr Weber es darüber hinaus für sinnvoll, weitere Präzisierungen vorzunehmen, um auch noch weitere Bereiche abdecken zu können. Des weiteren verweist Herr Weber auf die Seite 310 der Vorlage. Auch hier wünscht die SPD-Fraktion den Erhalt der alten Wertgrenzen; die neue Regelung wird abgelehnt. Es steht die Bitte im Raum, dies zu überdenken, zumal wenig Vergaben anfallen. Ferner würden die Bezirksvertretungen durch die Neuregelung nicht mehr in der Lage sein, Vergaben beraten und entscheiden zu können. Die Begründung, die Herr Weber für die Ablehnung der neuen Wertgrenzen genannt hat, gilt ebenfalls für die auf Seite 410 unter § 10 Absatz 3 angesprochene Neuregelung. Zu § 10 Absatz 2 Buchstabe o führt Herr Weber aus, dass auch dieser Punkt (verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung) den Bezirksvertretungen immer wichtig gewesen ist. Hier besteht der Wunsch, stärker zu präzisieren in puncto Tempo-30-Zonen. Die Fachausschüsse hatten hier ebenfalls den Sachverstand der Bezirksvertretungen erkannt und daher sollte die Entscheidungsbefugnis auch dort liegen.Zur Seite 1110 schlägt die SPD-Fraktion vor, den Bezirksvertretungen bezüglich eines Anhörungsrechts beim Verkauf städtischer Grundstücke nicht Folge zu leisten, da der Rat sich selbst die Enthaltung aufgegeben hat, durch Übertragung der gewerblichen Grundstücke auf die Wirtschaftsförderung. Gleichwohl sollten die Bezirksvertretungen zeitnah über den Verkauf oder bei bezirklich wichtigen Entscheidungen informiert werden. Dies sollte als Recht auch so verankert werden.

Herr Weber sieht nicht die Notwendigkeit, heute eine Entscheidung zu treffen, es sei denn, man wäre sich inhaltlich einig.

 

Herr Dr. Fischer schlägt vor, nicht weiter in die inhaltliche Diskussion einzusteigen, sondern die Sichtweise der SPD-Fraktion in die Beratung im Rat mit einzubeziehen.

 

Herr Röspel stimmt dem Vorschlag von Herrn Dr. Fischer zu, die Entscheidung im Rat zu treffen. Für die CDU-Fraktion teilt er mit, dass den Argumenten der SPD-Fraktion in weiten Teilen gefolgt werden kann. Bezüglich des Beschlusses des Personalausschusses weist er darauf hin, dass sich der zweite Teil des Beschlusses auf § 19 Absatz 2 und 4 bezieht, nicht nur auf Absatz 4, wie in der Beschlussausfertigung vermerkt.

 

Herr Thielmann bittet um übersichtliche Aufbereitung der Änderungsbeschlüsse für den Rat.

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilt Herr Riechel mit, dass den meisten Vorschlägen der Verwaltung gefolgt wird. Ausnahme hiervon sind die in den Punkte 5 und 8 vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen bei Vergaben und die Einsparung von Veöffentlichungskosten. Bei letzterem hält Herr Riechel die bisher praktizierte Form der Veröffentlichung für unabdingbar, um allen Bürgern eine Kenntnisnahme zu ermöglichen. Darüber hinaus stimmt seine Fraktion dem Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen bei Grundstücksverkäufen zu.

 

Herr Dr. Ramrath merkt zu der vorgeschlagenen Änderung von § 23, der öffentlichen Bekanntmachung, an, dass die CDU-Fraktion mit diesen einverstanden ist. Die Begründung der Haushaltskonsolidierung für diese Änderung, hält er für überzeugend. Sofern kein Widerspruch dazu aus den Reihen des Haupt- und Finanzausschusses kommt, schlägt er vor, diesen Punkt im Rat so einvernehmlich mit zu tragen.

 

Herr Riechel lehnt für die Fraktion Bündnis 90 / die Grünen die Änderung des § 23 ab.

 

Herr Dr. Schmidt sichert eine übersichtliche Darstellung der aktuellen Beschlusslagen und der bisher geltenden Regelungen in der Hauptsatzung für die Ratssitzung zu.

 

Herr Dr. Fischer fasst zusammen, dass somit die Entscheidung auf den Rat am 31.08.2006 vertagt ist.

 

Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.

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Beschluss:

 

Der  Rat der Stadt Hagen beschließt den 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000, wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Dem Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretungen gem. Vorlage vom 30.09.2005 (Drucksachen-Nr.: 0793/2005) bezüglich einer Änderung bzw. Ergänzung des § 10 Abs. 2 Buchst. o) der Hauptsatzung wird vom Rat der Stadt Hagen nicht gefolgt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Die Entscheidung wird auf den Rat am 31.08.2006 vertagt.

 

Dafür:

 18

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0