17.08.2006 - 6.6 Projektförderung "1km² Stadt und eine Brücke" i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röspel stellt den Antrag, die aus der Sparkassen-Spende 2004 / 2005 nicht abgeflossenen Mittel in Höhe von 15.000 € nicht für das Teilprojekt zum Kunstprojekt Altenhagener Brücke zu verwenden. Diese sollten für weitere Kulturveranstaltungen oder anderweitig genutzt werden.

Grundsätzlich wird das Teilprojekt zwar positiv für den Stadtteil und die dort lebenden Migranten gehalten, jedoch wird der Zuschuss insgesamt als zu hoch angesehen. Hierüber hat die CDU-Fraktion intensiv beraten.

 

Herr Dr. Schmidt weist auf die Kalkulation der Einzelmaßnahmen auf Seite 3 der Vorlage hin. Er stellt die Frage, wo die Kürzungen erfolgen sollen und weist darauf hin, dass - sofern die 15.000 € aus der Sparkassen-Spende nicht in das Teilprojekt mit einfließen - dieses gefährdet ist.

 

Frau Machatschek stimmt der Sichtweise von Herrn Dr. Schmidt zu. Sie hält die Argumente in der Vorlage für schlüssig.

 

Herr Weber teilt für die SPD-Fraktion mit, dass das Projekt positiv bewertet wird. Er merkt aber an, dass in der Vorlage davon die Rede ist, ein Kino anzumieten und schlägt vor zu prüfen, ob hier nicht stattdessen städtische Räumlichkeiten genutzt werden können. Herr Weber stellt die Frage, ob die Projektkosten dadurch evtl. etwas niedriger ausfallen könnten.

 

Herr Dr. Fischer bestätigt, dass das Kino in einem schlechten Zustand ist. Er sieht die Notwendigkeit, dass im Falle der Nutzung des Kinos hier erhebliche Mittel investiert werden müssen.

 

Frau Kramps plädiert dafür, nicht die 15.000 € aus dem Projekt herauszuziehen. Sie weist darauf hin, dass das Teilprojekt zum Kommunalen Handlungskonzept Interkultur gehört. Sie weist auf die positiven Rückmeldungen aus Düsseldorf und Essen hin. Es besteht Grund zur Zuversicht, dass auch das Gesamtprojekt zur Ausführung kommen könnte.

 

Herr Thielmann zeigt sich irritiert über den Beschlussvorschlag. Es werden 20.000 € aus dem CRII-Topf genommen, wobei es seines Wissens nach noch Unklarheiten gab, ob dies überhaupt so möglich ist bzw. ob bei Nichtverwendung diese Mittel zurückgegeben werden müssen. Er bittet hierzu um nähere Informationen. Ferner sollen Mittel aus der Sparkassen-Spende 2004 / 2005 genommen werden. Soweit würde Herr Thielmann dem Beschluss folgen können. Sollte es hier keine nicht verwendeten Mittel mehr geben, so hält er es jedoch nicht für richtig, diese im Vorgriff aus der Sparkassen-Spende 2006 zu nehmen.

 

Herr Dr. Fischer erläutert, dass im Kultur- und Weiterbildungsausschuss deutlich darauf hingewiesen wurde, dass die 20.000 € von der EU, aus dem CRII-Projekt, kommen. Werden diese 20.000 € nicht von der Stadt Hagen verbraucht, so sind sie zurückzuzahlen, um für andere Projekte in anderen Städten verwendet zu werden.

 

Herr Hartmann weist darauf hin, dass der Beschluss im Kultur- und Weiterbildungsausschuss weitestgehend einstimmig gefasst worden ist, wobei Herr Hartmann selbst dagegen gestimmt hat. Zu Erklärung führt er aus, dass die CDU-Fraktion nach kurzer Beratung für das Projekt gestimmt hat. Hierbei ist sie jedoch von der falschen Annahme ausgegangen, dass die 20.000 € zurückgezahlt werden müssten und anderen Städten zur Verfügung stünden, wenn diese nicht für das Projekt verwendet würden. Wäre die Annahme richtig, so bittet Herr Hartmann um Auskunft bis zur Ratssitzung, wer diese Mittel für das Projekt beantragt hat. Problem ist hier, dass zwei Künstlerinnen gearbeitet haben, die für ihre Arbeit nun honoriert werden möchten. Herr Hartmann weist darauf hin, dass aus seiner Erinnerung weder der Haupt- und Finanzausschuss noch ein anderer Ausschuss eine Auftragsvergabe beschlossen hat. Er hält es nicht für richtig, 35.000 € für ein Teilprojekt auszugeben, wenn noch nicht sicher ist, ob das Gesamtprojekt überhaupt zur Ausführung kommt. Er sieht das Gesamtprojekt nicht für gefährdet, wenn die 35.000 € jetzt nicht beschlossen werden. Herr Hartmann weist darauf hin, dass er im Kultur- und Weiterbildungsausschuss vorgeschlagen hatte, die 35.000 € an das Gesamtprojekt zu koppeln, um sicher zu gehen, dass die Mittel erst dann ausgegeben werden, wenn das Gesamtprojekt realisiert wird.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass Gelder, die nicht verbraucht werden, zurückgegeben werden müssen. Bei dem Teilprojekt handelt es sich um eine notwendige Vorbereitung, um im nächsten Jahr mit dem Gesamtprojekt weiter zu kommen. Herr Dr. Schmidt erläutert das Procedere der An- und Ummeldung von EU-Mitteln. Die hier in Rede stehenden 20.000 € konnten in dem Titel "Öffentlichkeitsarbeit" belassen werden.

 

Frau Viehoff bedauert die Darstellung im Kultur- und Weiterbildungsausschuss, weist aber darauf hin, dass diese Darstellung ihrem Kenntnisstand bis zum Dienstag entsprach. Sie sieht das Projekt mit den CRII-Mitteln als richtig gefördert an und erklärt, dass - wenn das Teilprojekt mit den 35.000 € finanziert wird - dies eine Signalwirkung für die weiteren Gespräche mit den Ministerien bezüglich des Gesamtprojektes darstellt. Ferner sei es ein wichtiges Signal für das Projekt Kulturhauptstadt 2010. Zur angestrebten Nutzung des Kinos weist sie darauf hin, dass dieses kostenlos zur Verfügung gestellt und in Eigenregie renoviert würde. Sie sichert zu, dass - sollten für die Nutzung des Kinos Kosten entstehen - eine Nutzung nicht erfolgen wird.

 

Herr Röspel erklärt, dass der von ihm im Namen der CDU-Fraktion formulierte Antrag aufrechterhalten wird und begründet dies.

 

Herr Thielmann stellt die Frage, ob es nicht verwendete Mittel aus den Sparkassen-Spenden 2004 / 2005 gibt. Ist dies der Fall, so wird von der FDP-Fraktion die Finanzierung des Teilprojektes mit Hilfe dieser Mittel befürwortet.

 

Herr Romberg weist darauf hin, dass im Rahmen des Gesamtprojektes rd. 500.000 € zur Finanzierung bereit zu stellen sein werden. Darüber hinaus müsste die für 2012 vorgesehene Brückensanierung vorgezogen werden. Er teilt mit, dass es nicht zuletzt aufgrund der Presseberichterstattung bereits negative Äußerungen aus der Öffentlichkeit gegeben hat. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass die Attraktivität der Altenhagener Brücke nicht durch deren optische Gestaltung verbessert wird. Daraus und aus weiteren Punkten, die er ins Feld führt, resultiert seine Ablehnung.

 

Herr Schierau teilt mit, dass der Rat Anfang 2006 über die Nachverwendung der Altmittel beschlossen hat. Falls diese Nachverwendung nicht bis zum 30.09.2006 erfolgt, stehen die nicht verwendeten Mittel für andere Zwecke zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass ausreichend Mittel aus den Sparkassen-Spenden 2004 / 2005 ungenutzt bleiben werden, so dass eine Finanzierung hieraus für das Teilprojekt verbindlich möglich ist.

 

Herr Strüwer erläutert, dass seitens der Stadt durch Eigenleistungen (z. B. der Ballettkompanie und der neuen Bühne Lutz) auch ein erheblicher Anteil an dem Kunstprojekt erbracht wird.

 

Herr Hartmann stellt die Frage, wie sich die Kosten für das Künstlerinnenhonorar zusammensetzt. Frau Viehoff antwortet, dass der Betrag von 2.000 € brutto mit den Künstlerinnen für einen bestimmten Zeitraum ausgehandelt wurde. Der Betrag wurde der Höhe nach für gerechtfertigt gehalten, da die Künstlerinnen die Erarbeitung des Teilprojektes in dem festgelegten Zeitrahmen zugesagt haben und man die Arbeitsstunden, die die Künstlerinnen aufwenden werden, nicht mit den Maßstäben einer 38,5-Stunden-Woche messen kann. Ein Abspecken des Honorars würde zu Lasten der Qualität der Arbeit gehen.

 

Herr Thielmann schlägt vor, über Satz 1 und Satz 2 des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen zu lassen. Auf diese Weise könnte mit Hilfe des Beschlusses vermieden werden, dass evtl. ein Vorgriff auf die Sparkassen-Spende 2006 getätigt würde.

 

Herr Dr. Fischer lässt über den von Herrn Röspel formulierten Antrag  und anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

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Beschluss:

 

Die Sparkassenspende 2004 / 2005 in Höhe von 15.000 € ist nicht in die Finanzierung des Kunstprojektes Altenhagener Brücke mit einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür: 6

Dagegen: 11

Enthaltungen: 1

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die Durchführung des Teilprojektes “1km² Stadt und eine Brücke” im Rahmen des Kunstprojektes Altenhagener Brücke die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000 € aus den Sondermitteln des Projektes CRII (Cities Regain Identity and Images) zur Verfügung zu stellen sowie aus den von der Sparkassenspende 2004/2005 nicht abgeflossenen Mittel einen Betrag von 15.000 €. Sollten keine Altspendenmittel verfügbar sein, wird auf die Sparkassenspende 2006 zurückgegriffen.

 

Die Maßnahme wird ab 01.09.2006 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 2