17.08.2006 - 6.6 Projektförderung "1km² Stadt und eine Brücke" i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 17.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:32
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Angelika Josten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel stellt den Antrag, die aus der Sparkassen-Spende 2004 / 2005 nicht
abgeflossenen Mittel in Höhe von 15.000 nicht für das Teilprojekt zum
Kunstprojekt Altenhagener Brücke zu verwenden. Diese sollten für weitere
Kulturveranstaltungen oder anderweitig genutzt werden.
Grundsätzlich wird das Teilprojekt zwar positiv
für den Stadtteil und die dort lebenden Migranten gehalten, jedoch wird der
Zuschuss insgesamt als zu hoch angesehen. Hierüber hat die CDU-Fraktion
intensiv beraten.
Herr Dr. Schmidt weist auf die Kalkulation der Einzelmaßnahmen
auf Seite 3 der Vorlage hin. Er stellt die Frage, wo die Kürzungen erfolgen
sollen und weist darauf hin, dass - sofern die 15.000 aus der
Sparkassen-Spende nicht in das Teilprojekt mit einfließen - dieses gefährdet
ist.
Frau Machatschek stimmt der Sichtweise von Herrn Dr. Schmidt zu.
Sie hält die Argumente in der Vorlage für schlüssig.
Herr Weber teilt für die SPD-Fraktion mit, dass das Projekt positiv bewertet wird.
Er merkt aber an, dass in der Vorlage davon die Rede ist, ein Kino anzumieten
und schlägt vor zu prüfen, ob hier nicht stattdessen städtische Räumlichkeiten
genutzt werden können. Herr Weber stellt die Frage, ob die Projektkosten
dadurch evtl. etwas niedriger ausfallen könnten.
Herr Dr. Fischer bestätigt, dass das Kino in einem schlechten
Zustand ist. Er sieht die Notwendigkeit, dass im Falle der Nutzung des Kinos
hier erhebliche Mittel investiert werden müssen.
Frau Kramps plädiert dafür, nicht die 15.000 aus dem Projekt herauszuziehen. Sie
weist darauf hin, dass das Teilprojekt zum Kommunalen Handlungskonzept Interkultur
gehört. Sie weist auf die positiven Rückmeldungen aus Düsseldorf und Essen hin.
Es besteht Grund zur Zuversicht, dass auch das Gesamtprojekt zur Ausführung
kommen könnte.
Herr Thielmann zeigt sich irritiert über den Beschlussvorschlag. Es werden 20.000 aus
dem CRII-Topf genommen, wobei es seines Wissens nach noch Unklarheiten gab, ob
dies überhaupt so möglich ist bzw. ob bei Nichtverwendung diese Mittel
zurückgegeben werden müssen. Er bittet hierzu um nähere Informationen. Ferner
sollen Mittel aus der Sparkassen-Spende 2004 / 2005 genommen werden. Soweit
würde Herr Thielmann dem Beschluss folgen können. Sollte es hier keine nicht
verwendeten Mittel mehr geben, so hält er es jedoch nicht für richtig, diese im
Vorgriff aus der Sparkassen-Spende 2006 zu nehmen.
Herr Dr. Fischer erläutert, dass im Kultur- und
Weiterbildungsausschuss deutlich darauf hingewiesen wurde, dass die 20.000
von der EU, aus dem CRII-Projekt, kommen. Werden diese 20.000 nicht von der
Stadt Hagen verbraucht, so sind sie zurückzuzahlen, um für andere Projekte in
anderen Städten verwendet zu werden.
Herr Hartmann weist darauf hin, dass der Beschluss im Kultur- und
Weiterbildungsausschuss weitestgehend einstimmig gefasst worden ist, wobei Herr
Hartmann selbst dagegen gestimmt hat. Zu Erklärung führt er aus, dass die
CDU-Fraktion nach kurzer Beratung für das Projekt gestimmt hat. Hierbei ist sie
jedoch von der falschen Annahme ausgegangen, dass die 20.000 zurückgezahlt
werden müssten und anderen Städten zur Verfügung stünden, wenn diese nicht für
das Projekt verwendet würden. Wäre die Annahme richtig, so bittet Herr Hartmann
um Auskunft bis zur Ratssitzung, wer diese Mittel für das Projekt beantragt
hat. Problem ist hier, dass zwei Künstlerinnen gearbeitet haben, die für ihre Arbeit
nun honoriert werden möchten. Herr Hartmann weist darauf hin, dass aus seiner
Erinnerung weder der Haupt- und Finanzausschuss noch ein anderer Ausschuss eine
Auftragsvergabe beschlossen hat. Er hält es nicht für richtig, 35.000 für ein
Teilprojekt auszugeben, wenn noch nicht sicher ist, ob das Gesamtprojekt
überhaupt zur Ausführung kommt. Er sieht das Gesamtprojekt nicht für gefährdet,
wenn die 35.000 jetzt nicht beschlossen werden. Herr Hartmann weist darauf
hin, dass er im Kultur- und Weiterbildungsausschuss vorgeschlagen hatte, die
35.000 an das Gesamtprojekt zu koppeln, um sicher zu gehen, dass die Mittel
erst dann ausgegeben werden, wenn das Gesamtprojekt realisiert wird.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass Gelder, die nicht verbraucht
werden, zurückgegeben werden müssen. Bei dem Teilprojekt handelt es sich um
eine notwendige Vorbereitung, um im nächsten Jahr mit dem Gesamtprojekt weiter
zu kommen. Herr Dr. Schmidt erläutert das Procedere der An- und Ummeldung von
EU-Mitteln. Die hier in Rede stehenden 20.000 konnten in dem Titel
"Öffentlichkeitsarbeit" belassen werden.
Frau Viehoff bedauert die Darstellung im Kultur- und Weiterbildungsausschuss, weist
aber darauf hin, dass diese Darstellung ihrem Kenntnisstand bis zum Dienstag
entsprach. Sie sieht das Projekt mit den CRII-Mitteln als richtig gefördert an
und erklärt, dass - wenn das Teilprojekt mit den 35.000 finanziert wird -
dies eine Signalwirkung für die weiteren Gespräche mit den Ministerien
bezüglich des Gesamtprojektes darstellt. Ferner sei es ein wichtiges Signal für
das Projekt Kulturhauptstadt 2010. Zur angestrebten Nutzung des Kinos weist sie
darauf hin, dass dieses kostenlos zur Verfügung gestellt und in Eigenregie
renoviert würde. Sie sichert zu, dass - sollten für die Nutzung des Kinos
Kosten entstehen - eine Nutzung nicht erfolgen wird.
Herr Röspel erklärt, dass der von ihm im Namen der CDU-Fraktion formulierte Antrag
aufrechterhalten wird und begründet dies.
Herr Thielmann stellt die Frage, ob es nicht verwendete Mittel aus den
Sparkassen-Spenden 2004 / 2005 gibt. Ist dies der Fall, so wird von der
FDP-Fraktion die Finanzierung des Teilprojektes mit Hilfe dieser Mittel
befürwortet.
Herr Romberg weist darauf hin, dass im Rahmen des Gesamtprojektes rd. 500.000 zur
Finanzierung bereit zu stellen sein werden. Darüber hinaus müsste die für 2012
vorgesehene Brückensanierung vorgezogen werden. Er teilt mit, dass es nicht
zuletzt aufgrund der Presseberichterstattung bereits negative Äußerungen aus
der Öffentlichkeit gegeben hat. Darüber hinaus ist er der Ansicht, dass die
Attraktivität der Altenhagener Brücke nicht durch deren optische Gestaltung
verbessert wird. Daraus und aus weiteren Punkten, die er ins Feld führt,
resultiert seine Ablehnung.
Herr Schierau teilt mit, dass der Rat Anfang 2006 über die Nachverwendung der
Altmittel beschlossen hat. Falls diese Nachverwendung nicht bis zum 30.09.2006
erfolgt, stehen die nicht verwendeten Mittel für andere Zwecke zur Verfügung.
Die Erfahrung zeigt, dass ausreichend Mittel aus den Sparkassen-Spenden 2004 /
2005 ungenutzt bleiben werden, so dass eine Finanzierung hieraus für das
Teilprojekt verbindlich möglich ist.
Herr Strüwer erläutert, dass seitens der Stadt durch Eigenleistungen (z. B. der
Ballettkompanie und der neuen Bühne Lutz) auch ein erheblicher Anteil an dem
Kunstprojekt erbracht wird.
Herr Hartmann stellt die Frage, wie sich die Kosten für das Künstlerinnenhonorar
zusammensetzt. Frau Viehoff antwortet, dass der Betrag von 2.000
brutto mit den Künstlerinnen für einen bestimmten Zeitraum ausgehandelt wurde.
Der Betrag wurde der Höhe nach für gerechtfertigt gehalten, da die
Künstlerinnen die Erarbeitung des Teilprojektes in dem festgelegten Zeitrahmen
zugesagt haben und man die Arbeitsstunden, die die Künstlerinnen aufwenden
werden, nicht mit den Maßstäben einer 38,5-Stunden-Woche messen kann. Ein
Abspecken des Honorars würde zu Lasten der Qualität der Arbeit gehen.
Herr Thielmann schlägt vor, über Satz 1 und Satz 2 des Beschlussvorschlages getrennt
abstimmen zu lassen. Auf diese Weise könnte mit Hilfe des Beschlusses vermieden
werden, dass evtl. ein Vorgriff auf die Sparkassen-Spende 2006 getätigt würde.
Herr Dr. Fischer lässt über den von Herrn Röspel formulierten
Antrag und anschließend über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:
Beschluss:
Die
Sparkassenspende 2004 / 2005 in Höhe von 15.000 ist nicht in die Finanzierung
des Kunstprojektes Altenhagener Brücke mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit abgelehnt
Dafür: 6
Dagegen: 11
Enthaltungen: 1
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für die
Durchführung des Teilprojektes 1km² Stadt und eine Brücke im Rahmen des
Kunstprojektes Altenhagener Brücke die erforderlichen Mittel in Höhe von 20.000
aus den Sondermitteln des Projektes CRII (Cities Regain Identity and Images)
zur Verfügung zu stellen sowie aus den von der Sparkassenspende 2004/2005 nicht
abgeflossenen Mittel einen Betrag von 15.000 . Sollten keine Altspendenmittel
verfügbar sein, wird auf die Sparkassenspende 2006 zurückgegriffen.
Die Maßnahme wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
