16.08.2006 - 7.2 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt  macht darauf aufmerksam, dass der Betriebsausschuss GWH diesen Tagesordnungspunkt erst in der  nächsten Sitzung beraten werde. Außerdem habe die Bezirksvertretung Haspe  einen geänderten Beschluss gefasst.

 

Herr Panzer berichtet, dass der Betriebsausschuss GWH diesen Tagesordnungspunkt in ihrer Sitzung nicht behandelt habe, da es keinen Sachvortrag gegeben habe. Er bittet die Verwaltung seinerseits um einen Sachvortrag.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass die Vorlage verschiedene Notwendigkeiten zur Veränderung  der Hauptsatzung beinhalte. Aufgeführt seien die gesetzlichen Veränderungen nach  § 36 BauGB, redaktionelle Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung, Veränderung die der Verwaltungsvereinfachung dienen sollen,  wie z.B. geänderter Vergabegrenzen oder auch zur Kostenersparnis, wie die zukünftige Praxis bei der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen.

 

Herr Panzer äußert sich kritisch  zu (Ziff. 3 § 10 Abs. 2 Buchst. f), Seite 210 der Begründung.

Aus seiner Sicht sei die Handhabung bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen in Bauangelegenheiten interessant und er habe dieses in der Vergangenheit mehrfach  thematisiert. Er sei sich nicht sicher,  ob die  bisherige Vorgehensweise in Hagen,  durch die BV in Hagen  das Einvernehmen der  Gemeinden nach § 36 BauGB zu erteilen, rechtlich in Ordnung sei, da Teilgliederungen einer Kommune nicht die Planungshoheit einer Gemeinde übernehmen könnten. Wenn  die Baugenehmigungsbehörde und die  Kommune nun eine Einheit seien,  dann müsse man das nicht explizit genehmigen. Wenn die Bezirksvertretungen nicht mehr über städtebauliche Planungen zu beraten hätten, könnten diese Fälle auch vom Rat der Stadt nicht mehr beraten werden. Er befürchte, dass bei der jetzigen Fassung des Beschlussvorschlages die brisanten Vorhaben nur noch verwaltungsintern vom Bauordnungsamt behandelt werden, was vor einer Abstimmung zu diesem Punkt zu bedenken sei.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Kohaupt, Schmidt, Pejic, Dr. Siebert und Hennemann.

 

Herr Kohaupt erläutert die einzelnen Paragraphen, trägt die Beschlüsse vor und lässt über diese einzeln abstimmen.

 

 

Bescdhluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss zu fassen, wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 1025/2005 ist, mit folgenden Änderungen:

 

(§ 10 Abs. 2 Buchst. f)  zu Ziff. 3, Seite 210 der Begründung

(§ 10 Abs. 2 Buchst. s) zu Ziff. 5, Seite 310 der Begründung

(§ 10 Abs. 3 Satz 1)     zu Ziff. 5, Seite 410 der Begründung

sollen in der alten Fassung beibehalten werden.

 

 Weiterhin empfiehlt die BV-Nord dem Rat der Stadt Hagen

 

(§ 10 Abs. 2 Buchst. o) zu Ziff. 9a, Seite 1010

 

Die Bezirksvertretungen sollen bei verkehrslenkenden Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung, wie z. B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen angehört bzw. beteiligt werden.

 

(§ 10 Abs. 5 Buchst. u)   zu Ziff. 9, Seite 1110

 

Die Verwaltung wird gebeten, alle Ausschreibungen unter dem Tagesordnungspunkt “Mitteilungen” in der jeweiligen Bezirksvertretung zeitnah bekannt zu geben. 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0