16.08.2006 - 7.2 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Wortprotokoll
Herr Kohaupt macht darauf aufmerksam, dass der
Betriebsausschuss GWH diesen Tagesordnungspunkt erst in der nächsten Sitzung beraten werde. Außerdem
habe die Bezirksvertretung Haspe einen
geänderten Beschluss gefasst.
Herr
Panzer berichtet, dass der Betriebsausschuss GWH diesen Tagesordnungspunkt
in ihrer Sitzung nicht behandelt habe, da es keinen Sachvortrag gegeben habe.
Er bittet die Verwaltung seinerseits um einen Sachvortrag.
Herr
Gerbersmann
erklärt, dass die Vorlage verschiedene Notwendigkeiten zur Veränderung der Hauptsatzung beinhalte. Aufgeführt seien
die gesetzlichen Veränderungen nach §
36 BauGB, redaktionelle Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung,
Veränderung die der Verwaltungsvereinfachung dienen sollen, wie z.B. geänderter Vergabegrenzen oder auch
zur Kostenersparnis, wie die zukünftige Praxis bei der Veröffentlichung
amtlicher Bekanntmachungen.
Herr Panzer äußert sich kritisch zu (Ziff. 3 § 10 Abs. 2 Buchst. f), Seite 210 der Begründung.
Aus seiner Sicht sei die Handhabung bei der
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen in Bauangelegenheiten interessant und
er habe dieses in der Vergangenheit mehrfach
thematisiert. Er sei sich nicht sicher,
ob die bisherige Vorgehensweise
in Hagen, durch die BV in Hagen das Einvernehmen der Gemeinden nach § 36 BauGB zu erteilen,
rechtlich in Ordnung sei, da Teilgliederungen einer Kommune nicht die
Planungshoheit einer Gemeinde übernehmen könnten. Wenn die Baugenehmigungsbehörde und die Kommune nun eine Einheit seien, dann müsse man das nicht explizit
genehmigen. Wenn die Bezirksvertretungen nicht mehr über städtebauliche
Planungen zu beraten hätten, könnten diese Fälle auch vom Rat der Stadt nicht
mehr beraten werden. Er befürchte, dass bei der jetzigen Fassung des
Beschlussvorschlages die brisanten Vorhaben nur noch verwaltungsintern vom
Bauordnungsamt behandelt werden, was vor einer Abstimmung zu diesem Punkt zu
bedenken sei.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren
Kohaupt, Schmidt, Pejic, Dr. Siebert und Hennemann.
Herr Kohaupt erläutert die einzelnen Paragraphen, trägt die
Beschlüsse vor und lässt über diese einzeln abstimmen.
Bescdhluss:
Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen einen Beschluss zu fassen, wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage
1025/2005 ist, mit folgenden Änderungen:
(§ 10 Abs. 2 Buchst. f) zu Ziff. 3, Seite 210 der Begründung
(§ 10 Abs. 2 Buchst. s) zu
Ziff. 5, Seite 310 der Begründung
(§ 10 Abs. 3 Satz 1) zu Ziff. 5, Seite 410 der Begründung
sollen in der alten Fassung
beibehalten werden.
Weiterhin empfiehlt die BV-Nord dem Rat der Stadt Hagen
(§ 10 Abs. 2 Buchst. o) zu
Ziff. 9a, Seite 1010
Die Bezirksvertretungen sollen
bei verkehrslenkenden Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung, wie z. B. die
Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von
Tempo-30-Zonen angehört bzw. beteiligt werden.
(§ 10 Abs. 5 Buchst. u) zu Ziff. 9, Seite 1110
Die Verwaltung wird gebeten,
alle Ausschreibungen unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen in der
jeweiligen Bezirksvertretung zeitnah bekannt zu geben.
