16.08.2006 - 6.5 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

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Wortprotokoll

 

 

Herr Wölm greift einzelne vorgesehene Änderungen in der Verwaltungvorlage auf und stellt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.

 

Wortbeiträge von Herrn Dr. Lemme und Herrn Springiewicz drücken deren volle Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag aus.

 

Frau Priester-Büdenbender erklärt sich für die Abstimmung bezüglich des geforderten Anhörungsrechtes beim Verkauf städtischer Grundstücke als befangen.

 

Herr Wölm lässt wie folgt abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss zu fassen wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 1025/2005 ist,

 

mit folgenden Änderungen:

 

§ 10 Abs. 2 Buchstabe f)                 (Teil 3, Seite 210 der Begründung),

§ 10 Abs. 2 Buchstabe s)                (Teil 3, Seite 310 der Begründung) und

§ 10 Abs. 3 Satz 1                            (Teil 3, Seite 410 der Begründung)

 

sollen in der alten Fassung beibehalten werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Darüber hinaus erhalten die Bezirksvertretungen ein Anhörungsrecht beim Verkauf städtischer Grundstücke.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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