16.08.2006 - 6.5 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Wortprotokoll
Herr Wölm greift einzelne vorgesehene Änderungen in der Verwaltungvorlage
auf und stellt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl einen
entsprechenden Beschlussvorschlag vor.
Wortbeiträge von Herrn Dr. Lemme und Herrn Springiewicz drücken deren
volle Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag aus.
Frau Priester-Büdenbender erklärt sich für die Abstimmung bezüglich des
geforderten Anhörungsrechtes beim Verkauf städtischer Grundstücke als befangen.
Herr Wölm lässt wie folgt abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen
Beschluss zu fassen wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 1025/2005 ist,
mit folgenden Änderungen:
§ 10 Abs. 2 Buchstabe f) (Teil
3, Seite 210 der Begründung),
§ 10 Abs. 2 Buchstabe s) (Teil
3, Seite 310 der Begründung) und
§ 10 Abs. 3 Satz 1 (Teil
3, Seite 410 der Begründung)
sollen in der alten Fassung beibehalten werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Darüber hinaus erhalten die Bezirksvertretungen ein Anhörungsrecht beim Verkauf städtischer Grundstücke.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
