24.08.2006 - 4 Gesundheitsberichte der Stadt HagenIndikatoreng...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dohms erwähnt, dass der Indikatorengestützte Basisgesundheitsbericht jedem Mitglied und jedem Stellvertreter bereits zugesandt wurde. Sie begrüßt Frau Dr. Specht vom Gesundheitsamt der Stadt Hagen und bittet sie, den Bericht vorzustellen.

Frau Dr. Specht erläutert, dass mit Hilfe des Basisgesundheitsberichtes die gesundheitliche Lage in Hagen beibehalten bzw. verbessert werden soll. Die für Hagen ermittelten Fakten werden mit dem Landesdurchschnitt und mit anderen Städten in NRW verglichen. Frau Dr. Specht stellt einzelne Teile des Gesundheitsberichtes näher vor, es geht dabei u.a. um medizinische Leistungen zur Rehabilitation, um Rentenzugänge und um die Anzahl der Schwerbehinderten in Hagen. Sie stellt fest, dass in Hagen der Anteil von Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung wesentlich höher liegt als in anderen Städten. Auch der Anteil der schwerbehinderten Kinder ist teilweise erhöht. Herr Grahner vermisst im Bericht das Thema Arbeitsmedizin. Herr Pitschmann möchte gerne wissen, welche Schlüsse die AWO aus dem Bericht ziehen könne und fragt sich, ob das Angebot der AWO entsprechend verändert werden sollte. Weiter wird die Frage aufgeworfen, ob aufgrund der Anzahl von schwerbehinderten Kindern nicht die Sonderschulen besser ausgestattet werden müssten. Herr Grahner und Herr Pitschmann werden mit Frau Dr. Specht in Kontakt bleiben, um Näheres zu erörtern.

Abschließend bittet Frau Dr. Specht die Anwesenden, den dem Gesundheitsbericht beigefügten Fragebogen auszufüllen und an das Gesundheitsamt zu senden.

Frau Dohms verliest den Beschlussvorschlag und stellt ihn zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.      Die Hagener Gesundheitskonferenz hat in der Sitzung am 05.04.2006 den Bericht "Indikatorengestützter Basisgesundheitsbericht der Stadt Hagen 2005" verabschiedet. Der Bericht ist fortzuschreiben.

2.      Für die Stadt Hagen entstehen - auch bei Durchführung der empfohlenen Maßnahmen - keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

3.      Die empfohlenen Maßnahmen betreffen ausschließlich örtliche Zuständigkeiten nach § 5 der Ausführungsverordnung nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst.

4.       Dem Rat der Stadt wird empfohlen, den Gesundheitsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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