16.08.2006 - 7.5 Endgültige Einziehung des Parkplatzes Grünrocks...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten meint, wer a
sagt, müsse auch b sagen, er wolle allerdings daran erinnern, dass eigentlich
beabsichtigt gewesen sei, den Parkplatz möglichst lange der Öffentlichkeit zur
Verfügung zu stellen.
Herr Königsfeld teilt mit, er
habe sich beim Amt für Immobilien erkundigt. Selbst wenn der Käufer vom Kauf
zurücktreten sollte, bliebe der Beschluss der BV Hohenlimburg bestehen. Die
Fläche könne dann weiterhin als Parkplatz genutzt werden.
Herr Palsherm findet es schön,
dies zu hören, hätte diese Information vom Amt für Immobilien allerdings gern
schriftlich. Wer wisse schon, was in 15 Jahren sei, dann könne sich niemand
mehr erinnern. Insofern sei etwas Schriftliches in der Hand besser als ein
gesprochenes Wort.
Herr Königsfeld erwidert,
selbstverständlich würden Beschlüsse in der Geschäftsstelle nachgehalten. Daher
habe er ja eine solche Frage erwarten können und habe sich bereits erkundigt.
Aber er könne die Sorge verstehen. Er werde sich darum kümmern, dass dies noch
schriftlich zugestellt werde.
Herr Palsherm antwortet, er
wolle niemanden persönlich angreifen, man habe aber in der Bezirksvertretung in
der Vergangenheit feststellen müssen, dass gefasste Beschlüsse nicht ausgeführt
worden seien. Daher sei es sinnvoll, etwas Schriftliches in den Händen zu
halten. Nach der nächsten Kommunalwahl werde dieses Gremium bestimmt anders aussehen.
Herr Buschkühl verweist an
dieser Stelle darauf, dass alles Gesagte im Protokoll festgehalten werde.
Herr Eschenbach meint, man
hoffe ja , dass alles so laufe, wie es geplant sei, Abriss der alten Bücherei
und anschließender Neubau. Dies wäre der optimale Weg.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), aus überwiegenden Gründen
des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung des Parkplatzes
Grünrockstraße.
Die einzuziehende Fläche
umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 17 Flurstück 401 und 411
sowie Teile des Flurstücks 398.
Die Fläche ist in dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert
dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil
des Beschlusses.
