16.08.2006 - 7.5 Endgültige Einziehung des Parkplatzes Grünrocks...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Leisten meint, wer “a” sagt, müsse auch “b” sagen, er wolle allerdings daran erinnern, dass eigentlich beabsichtigt gewesen sei, den Parkplatz möglichst lange der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Königsfeld teilt mit, er habe sich beim Amt für Immobilien erkundigt. Selbst wenn der Käufer vom Kauf zurücktreten sollte, bliebe der Beschluss der BV Hohenlimburg bestehen. Die Fläche könne dann weiterhin als Parkplatz genutzt werden.

 

Herr Palsherm findet es schön, dies zu hören, hätte diese Information vom Amt für Immobilien allerdings gern schriftlich. Wer wisse schon, was in 15 Jahren sei, dann könne sich niemand mehr erinnern. Insofern sei etwas Schriftliches in der Hand besser als ein gesprochenes Wort.

 

Herr Königsfeld erwidert, selbstverständlich würden Beschlüsse in der Geschäftsstelle nachgehalten. Daher habe er ja eine solche Frage erwarten können und habe sich bereits erkundigt. Aber er könne die Sorge verstehen. Er werde sich darum kümmern, dass dies noch schriftlich zugestellt werde.

 

Herr Palsherm antwortet, er wolle niemanden persönlich angreifen, man habe aber in der Bezirksvertretung in der Vergangenheit feststellen müssen, dass gefasste Beschlüsse nicht ausgeführt worden seien. Daher sei es sinnvoll, etwas Schriftliches in den Händen zu halten. Nach der nächsten Kommunalwahl werde dieses Gremium bestimmt anders aussehen.

 

Herr Buschkühl verweist an dieser Stelle darauf, dass alles Gesagte im Protokoll festgehalten werde.

 

Herr Eschenbach meint, man hoffe ja , dass alles so laufe, wie es geplant sei, Abriss der alten Bücherei und anschließender Neubau. Dies wäre der optimale Weg.

 

 

Es ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung des Parkplatzes Grünrockstraße.

Die einzuziehende Fläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 17 Flurstück 401 und 411 sowie Teile des Flurstücks 398.

Die Fläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

      

 

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