16.08.2006 - 5 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Personalausschusses
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Mi., 16.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Röspel stellt
Einvernehmen unter den Mitgliedern des Personalausschusses fest, dass lediglich
zu Ziffer 7 der Vorlage, § 19 der Hauptsatzung, ein Beschluss gefasst werde.
Herr Hartmann ist der
Meinung, dass die ergänzende Mitteilung auf Seite 710 letzter Absatz zu Ziffer
7 (Es wird darauf hingewiesen, dass die in § 19 Abs. 4 neue Fassung genannten
Einstellungen auch die Weiterbeschäftigungen umfassen.) direkt in den Text
des § 19 Abs. 4 mit eingearbeitet werden sollten.
Frau Kingreen fragt nach,
in welchen Teilen der geplanten Änderungen des § 19 eine Änderung der
gesetzlichen Regelungen der Hintergrund und wo davon abweichend Vorschläge der
Verwaltung eingearbeitet worden seien.
Herr Dr. Bleicher erklärt,
dass die neuen Regelungen des TVöD zu redaktionellen Anpassungen geführt habe,
ansonsten handele es sich um den alten § 19 der Hauptsatzung.
Herr Röspel merkt an, dass
im Absatz 1 (S. 410) neben dem zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls dem
Betriebsausschuss auch der Personalausschuss als zuständiges Gremium genannt
werden sollte.
Herr Röspel lässt über
Ziffer 7 der Vorlage (§ 19) mit den beiden festgestellten Änderungen abstimmen.
Beschluss:
Der Personalausschuss
beschließt Ziffer 7 des Nachtrages zur Hauptsatzung mit folgenden Änderungen:
§ 19 Abs. 1 Hauptsatzung soll
wie folgt lauten:
Der Rat entscheidet über die
Vertragsangelegenheiten...nach Vorberatung im zuständigen Fachausschuss und
Personalausschuss und gegebenenfalls Betriebsausschuss.
§ 19 Abs. 4 Hauptsatzung soll
wie folgt lauten:
Der Oberbürgermeister
unterrichtet den Personalausschuss und gegebenenfalls den Betriebsausschuss
über die Einstellungen, Weiterbeschäftigungen, Beförderungen und
Höhergruppierungen...
