21.06.2006 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1. Änderung, 2. F...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Wortprotokoll
Berichterstatter:
Herr Schädel.
Frau
Kuschel-Eisermann sieht persönlich in der Vorlage keine optimale
Lösung für Boele, da lediglich eine Verlagerung an andere Stellen erfolge, und
hofft auf eine ordnungsgemäße
Abarbeitung. Herr Panzer kritisiert, der Zeitplan sei nicht an
sachlichen Fragen sondern an EU-Recht orientiert worden und spricht sich gegen
den Beschlussvorschlag aus. Herr Kohaupt erinnert daran, dass, das OVG
die städtebauliche Einordnung positiv beurteilt habe. Die Politik wollte eine
andere Lösung der Ortsumgehung, die durch finanzielle Entwicklungen leider
nicht durchsetzbar gewesen sei. Herr Breddermann spricht das Thema
Pflüsterasphalt an. Frau Priester-Büdenbender führt aus, die Verwaltung
habe die Vorlage überarbeitet, nach der Zustimmung zum 1. Abschnitt müsse
nunmehr auch dem 2. Abschnitt zugestimmt werden.
Sodann
lässt Herr Kohaupt die Gremien einzeln über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise
im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
zu b) Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) 1. Änderung, 2. Fassung
Ortsumgehung Boele -, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder
Straße und die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom
31.05.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen
Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 ist
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich ist zweigeteilt:
Teil A
Der
Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich
östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des
Wohngebietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.
Der
Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch
Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.
Teil B
Der
Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des
Malmkebaches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.
Er
liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500
eindeutig definiert
Mit
der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird das Bebauungsplanverfahren
abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.
