22.06.2006 - 5.39 Erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer der V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.39
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen bemängelt, dass Veränderungssperren als regelmäßiges Instrument benutzt werden, um bestimmte Vorhaben zu verhindern. Sinnvoll sei in Einzelfällen eine inhaltliche Betrachtung und eine individuelle Begründung, warum ein Vorhaben abzulehnen ist.
Herr Grothe weist auf die erstmalige Verlängerung dieser Veränderungssperre hin, woraus
sich eine entsprechende Planungssicherheit für die Verwaltung ergäbe. Diese Vorgabe
sei vom Rat in dieser Form durch den Aufstellungsbeschluss vorgegeben worden.
Herr Asbeck verdeutlicht, dass eine Veränderungssperre das Instrument eines Bebauungsplanes
sei, um die Zielsetzungen eines Bebauungsplanes festzusetzen. Erst danach sei
eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens möglich. Die gewerbliche
Entwicklung sei in diesem Geltungsbereich seitens des Rates gewünscht und beschlossen
worden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die erstmalige Verlängerung der
Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplanes
Nr. 12/02 (553) –Alexanderstraße/Brinkstraße-.
Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der
Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu
einem weiteren Jahr nochmals verlängern. (§ 17 Abs. 2 BauGB)
