22.06.2006 - 5.33 Bebauungsplanverfahren Nr. 8/00 (526) -Vorhalle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Riechel erklärt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass diese grundsätzlich für die im Bebauungsplan angedachte Wohnbebauung ist. Dennoch sei der Bebauungsplan in der vorgelegten Form nicht rechtssicher, weil das gesamte wasserrechtliche Verfahren noch nicht abgesichert sei. Bei Erlass des Satzungsbeschlusses müsste das angesprochene Verfahren abgeschlossen sein. Herr Riechel stellt die Frage, wer bei einer voreiligen Beschlussfassung die gegebenenfalls später entstehenden Kosten

übernehmen werde.

 

Herr Grothe informiert Herrn Riechel darüber, dass die Bebauung erst dann realisiert werden könnte, wenn die Erschließung bzw. die Entwässerung vorhanden oder ausgebaut sei. Das Wasserrechtsverfahren ist eingeleitet und werde parallel bearbeitet. Sollte der Rat den Bebauungsplan zur Rechtskraft bringen, dann könnte eine Bebauung erst erfolgen, wenn das Wasserrechtsverfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen in der Örtlichkeit realisiert werden. Nach Auffassung von Herrn Grothe könnte der Rat den Bebauungsplan ohne Bedenken beschließen.

 

Frau Priester-Büdenbender verweist auf den Beschluss des Umweltausschusses, der sich auf den Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens beziehe.

Reduzieren

Beschluss:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 03.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- vom 03.04.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen