21.06.2006 - 3.2 Bürgerantrag der Freien Wählergemeinschaft Hage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Romberg ruft den Bürgerantrag auf und bittet den Vertreter des
Bauordnungsamtes, Herrn Arndt, um eine
Erläuterung der vorliegenden Stellungnahme. Herr Arndt führt aus, dass
inzwischen mehrere Ortsbesichtigungen an der Fleyer Straße durchgeführt worden
seien. Es sei grundsätzlich festzustellen, dass sich das Umfeld der Fleyer
Straße in den letzten Jahren erheblich verändert habe, es seien Betriebe und
Einrichtungen entstanden, durch die mehr Parkflächen in Anspruch genommen
würden. Dennoch sei die Fleyer Straße durch den vorhandenen Längsparkstreifen
im Vergleich zu anderen Straßen ausgesprochen gut mit öffentlichen Parkflächen
ausgestattet. Der Parkdruck in der Umgebung des Wissensparks sei daher selbst
zu Spitzenzeiten längst nicht so gravierend wie in der Umgebung anderer
Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigungen sei der Parkplatz am
Gebäude des Wissensparks durchschnittlich zur Hälfte belegt gewesen. Die
öffentlichen Parkflächen in unmittelbarer Nähe des Gebäudes seien gut besetzt
und daher nur noch wenige Lücken frei gewesen, in weiterer Entfernung vom
Gebäude hätten auf dem Längsparkstreifen noch einige Parkmöglichkeiten
bestanden. Der Grenzweg sei nur im Einmündungsbereich enger beparkt gewesen, im
weiteren Verlauf, entlang der Kleingartenanlage, seien nur noch wenige
Fahrzeuge angetroffen worden. Ob die Parkplätze
am Wissenspark kostenlos zu benutzen seien oder gegen Gebühr, sei dem Betreiber
überlassen. Dies gelte auch für andere Einrichtungen im Stadtgebiet,
insbesondere in der Innenstadt. Selbst die Stadt Hagen biete für ihre
Beschäftigen keine kostenlosen Parkplätze an. Es bestehe bei jedem größeren
Bauvorhaben ein Spannungsverhältnis zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, die
die Parkflächen in der Umgebung selbst nutzen wollten und dem Bauherrn, der die
Aufwendungen für Stellplätze möglichst gering halten möchte. Der Rat der Stadt
Hagen habe kürzlich beschlossen, die Ablösesummen für Stellplätze drastisch zu
verringern. Dies weise darauf hin, dass den Investoren die Entscheidung für
einen Standort in Hagen erleichtert werden solle. Die Zahlen, die der
Berechnung für die Stellplätze am Wissenspark zugrunde lagen, seien in der
Stellungnahme ausführlich dargelegt. Herr Römer fragt mit Hinweis
darauf, dass die Stellplätze am Wissenspark offensichtlich kaum genutzt würden,
weil die Gebühren zu hoch sind, nach, ob es gesetzliche Regelungen zur Höhe von
Parkgebühren auf privaten Flächen gebe. Es könne gerade bei öffentlichen
Einrichtungen nicht sein, dass eine Verpflichtung bestehe, Parkplätze zu
schaffen, diese jedoch vom Betreiber so teuer angeboten würden, dass die Nutzer
der Einrichtung doch wieder auf den öffentlichen Verkehrsraum auswichen. Herr
Arndt antwortet, dass es zur Höhe der Parkgebühren keine gesetzliche
Regelung gebe, diese richte sich nach Angebot und Nachfrage. Da keine weiteren
Fragen gestellt werden, erteilt Herr Romberg dem Antragsteller, Herrn Dr.
Bücker das Wort. Herr Dr. Bücker drückt zunächst sein Erstaunen über das
von Herrn Arndt geschilderte Ergebnis der Ortsbesichtigungen aus. Auch wenn
diese Momentaufnahmen zeigten, dass Parkflächen frei gewesen seien, könne die
Stadt Hagen nicht zu Gunsten der Betreiber öffentlicher Einrichtungen auf
Stellplätze verzichten. Dies ginge zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger und
führe zu deren Verdrossenheit. Hier sei ein Umdenken erforderlich. Tatsache
sei, dass der Parkdruck an der Fleyer Straße und in deren Umgebung immer weiter
ansteige, es werde zum Beispiel auch in der Loxbaumstraße geparkt, zum Teil
ordnungswidrig auf dem Bürgersteig. Herr Dr. Bücker verweist auf seine
Ausführungen in der letzten Sitzung und ergänzt dies um den Hinweis, dass auch
durch die Schrebergärten Parkdruck entstehe. Den Schrebergärtnern sei zwar vor
langer Zeit versprochen worden, zusätzliche Parkflächen zu schaffen, bisher sei
in dieser Hinsicht jedoch nichts geschehen. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass
am Wissenspark aus baurechtlicher Sicht maximal vier Stellplätze fehlten. Dies
möge zwar rechtlich in Ordnung sein, die Ausführungen der Verwaltung ließen
jedoch darauf schließen, dass bei der Festsetzung des Stellplatzbedarfs ein
gewisser Spielraum vorhanden sei, den man genauso gut für die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger nutzen könne. Sofern sich ein guter ÖPNV- Anschluss so
auswirke, dass 30% weniger Stellplätze zu errichten seien, so müsse eine gute
Anbindung an die Autobahnen, wie sie hier gegeben sei, auf der anderen Seite zu
mehr Stellplätzen führen. Herr Dr. Bücker richtet deshalb an den Ausschuss die
Anregung, mit einem Empfehlungsbeschluss an den Rat heranzutreten, für mehr
Parkplätze im Bereich des Wissensparks zu sorgen, auch im Hinblick darauf, dass
der Wissenspark eine erfolgreiche Einrichtung sei, die noch weiter ausgebaut
werden soll. Herr Romberg gibt den Hinweis, dass die Anregung eher an
die Verwaltung zu richten sei als an den Rat. Inwiefern es möglich sei, diese
umzusetzen, müsse geprüft werden, da es nach dem bisherigen Informationsstand
nicht möglich sei, eine bestehende Baugenehmigung hinsichtlich der Forderung
nach Stellplätzen im Nachhinein zu verändern bzw. zu verschärfen. Herr Arndt
verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen des Eigentümers des Wissensparks
sowie der Leitung des Studienseminars. Hierdurch würden die Teilnehmer- und
Besucherzahlen, die zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs im Zuge der Erteilung
der Baugenehmigung geführt hätten, bestätigt.
Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Hagener Straßenbahn AG eine gute
Anbindung an den ÖPNV bescheinigt habe und diese bei der Berechnung der
Stellplätze zu berücksichtigen sei. Dies sei keine Besonderheit der Stadt
Hagen, sondern allgemein den Vorschriften der Bauordnung zu entnehmen. Die Zahl
der Seminarteilnehmer/Innen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in
Fahrgemeinschaften anreisten, liege nach Angaben der Seminarleitung bei 25
40%, womit der Abzug von 30% der Stellplätze gerechtfertigt sei. Herr Kurrat
bezweifelt, dass 25 40 % der Seminarteilnehmer/Innen öffentliche
Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften nutzten. Es sei nicht ernsthaft
anzunehmen, dass die Anreise zunächst mit dem Zug und dann mit dem Bus erfolgen
würde. Es sei deshalb davon auszugehen,
dass fast alle Seminarteilnehmer mit ihren PKW anreisten. Da der Parkplatz am
Wissenspark mit einer Schranke verschlossen sei, würden Parkplätze im
öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die den dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern
genommen würden. Herr Kurrat stellt die Frage, ob seitens der
Bauordnungsbehörde nicht überprüft werde, wie viele Nutzer einer solchen
Einrichtung tatsächlich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Mit Hinweis auf
den Beschluss aus der vorigen Sitzung bittet Herr Kurrat zudem um Auskunft,
welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, um dort weiteren Parkraum zu
schaffen. Herr Pieper bestätigt die Ausführungen von Herrn Kurrat, gibt
aber zu Bedenken, dass es rechtlich kaum möglich und wenig sinnvoll sein
dürfte, den Eigentümer des Wissensparks zur Errichtung von weiteren
Stellplätzen zu verpflichten, die dann vermutlich auch wieder gebührenpflichtig
seien. Sinnvoller sei es dagegen, zu ermitteln, ob dort städtische Flächen
vorhanden sind, auf denen kostenfreie Parkplätze angeboten werden könnten. Herr
Voigt ist der Auffassung, dass die Verwaltung nicht berücksichtigt habe,
dass die Stellplätze, die am Wissenspark bisher geschaffen wurden, lediglich
ausreiche, um die Fahrzeuge der dort Beschäftigten unterzubringen. Für die
angegebenen 190 Seminarteilnehmer reiche das vorhandene Parkplatzangebot nicht
aus. Herr Arndt antwortet, dass die Bauordnungsbehörde keine Möglichkeit
habe, zu überprüfen, ob und in welchem Umfang der ÖPNV tatsächlich genutzt
werde. Der Betreiber könne nicht gezwungen werden, seine Parkflächen kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Die nachträgliche Forderung an den Eigentümer des
Wissensparks, weitere Stellplätze einzurichten, werde nicht funktionieren. Es
sei auch zu berücksichtigen, dass die Baugenehmigung nicht in vollem Umfang
ausgeschöpft wurde, ein geplantes Geschoss des Gebäudes sei weggefallen. Um die
jetzt noch erforderliche Anzahl von 31 Stellplätzen zu erreichen, müssten noch
drei Stellplätze nachwiesen werden, dies ließe sich realisieren. Eine Lösung im
Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner brächte dies jedoch nicht, diese sei
eventuell mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen herbeizuführen. Ob in diesem
Bereich städtische Flächen zur Verfügung stehen, auf denen weitere Parkflächen
errichtet werden könnten, entziehe sich seiner Kenntnis, fraglich sei auch, ob
die Stadt Hagen dafür eintreten müsse, hier weitere Parkmöglichkeiten zu
schaffen. Herr Römer fragt, bezogen auf die Ausführungen von Herrn
Pieper, ob im Zuge des 2. Bauabschnitts weitere Parkflächen geschaffen werden
sollen oder, so lange dieser nicht realisiert werde, auf dem nebenliegenden
freien Grundstück weitere Parkflächen entstehen könnten. Frau Hirsch schlägt
vor, mit dem Betreiber des Wissensparks ein Gespräch zu führen, um zu einer
Senkung der Parkgebühren zu kommen. Herr Ciupka erinnert daran, dass das Studienseminar aus
Gründen der Parkplatznot von der Bahnhofstraße in die Fleyer Straße umgezogen
sei. In der Bahnhofstraße sei jedoch die Anbindung an den ÖPNV und auch die
Ausstattung mit Parkhäusern und Parkplätzen besser gewesen sei als in der
Fleyer Straße. Nunmehr würden die Anwohnerinnen und Anwohner mit dieser
Situation belastet. Herr Voigt fragt nach, wie der Stand der Planungen
bzw. der Realisierung des 2. Bauabschnitts ist. Herr Arndt teilt mit,
dass hierzu noch kein konkreter Bauantrag gestellt und dies auch vom Eigentümer
nicht in Aussicht gestellt worden sei. Die Stellplätze auf dem geplanten
Parkdeck seien bereits beantragt und genehmigt worden, die Baugenehmigung sei
jedoch in dieser Hinsicht nicht ausgeschöpft worden. Es sei demnach
baurechtlich kein Problem, bis zu 30 weitere Stellplätze zu schaffen. Auch sei
es möglich, auf der nebenliegenden Fläche Stellplätze zu errichten, beides
unterliege aber der Entscheidung des Bauherrn. Herr Romberg stellt
zusammenfassend fest, dass dem Bauherrn offensichtlich nicht aufgegeben werden
kann, weitere Stellflächen zu schaffen, es sei auch nicht zu erwarten, dass
dies auf deren eigene Veranlassung geschehe. Es müsse deshalb nach alternativen
Lösungen gesucht werden. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass geplant sei,
zusätzlichen Parkraum für die Kleingärtner zu schaffen. Dieser Parkraum stehe
nach Fertigstellung zwar den Nutzern des Wissensparks nicht direkt zur
Verfügung, könne aber den Parkdruck insgesamt etwas senken. Herr Romberg bittet
um Auskunft darüber, wie weit diese Planungen gediehen seien. Herr Heckrodt,
Fachbereich Planen und Bauen, antwortet, dass die Planungen soweit
fortgeschritten seien, dass nunmehr Landesmittel zur Errichtung der Parkflächen
beantragt werden könnten. Allerdings sei dieser Zuschussantrag zu Gunsten der
Errichtung einer Entsorgungsanlage für die Kleingärten zunächst zurückgestellt
worden. Sofern die restlichen Zuschüsse für diese und weitere Anlagen gezahlt
seien, könnte ein Antrag auf Bezuschussung der Stellplatzanlage gestellt
werden. Es sei jedoch noch nicht abzuschätzen, in welchem zeitlichen Rahmen die
Umsetzung erfolgen könne. Herr Kurrat weist noch einmal darauf hin, dass
seiner Auffassung nach der ÖPNV Bonus in Höhe von 30 % bei den zu errichtenden
Stellplätzen von der Verwaltung gutgläubig vorgenommen wurde. Er stellt den
Antrag, den Bürgerantrag erneut zu vertagen. Seine Fraktion werde intern prüfen
lassen, inwieweit die erteilte Baugenehmigung im Hinblick auf den ÖPNV- Bonus
zu korrigieren wäre. Die Verwaltung solle beauftragt werden, mit dem Investor
ein Gespräch zu führen mit dem Ziel, zu ermitteln, warum das geplante Parkdeck
nicht gebaut wurde und ob der Investor Möglichkeiten sieht, weiteren Parkraum
auf seinem Grundstück zu schaffen. Die Verwaltung solle parallel dazu einen
eigenen Vorschlag entwickeln, weiteren Parkraum auf öffentlicher Fläche zu
schaffen. Herr Pieper schließt sich dem Vorschlag von Frau Hirsch an,
mit dem Betreiber der Einrichtung Gespräche über eine Senkung der Gebühren
für den vorhandenen Parkplatz zu
führen. Anschließend wird Herrn Dr. Bücker noch einmal das Wort erteilt.
Er weist darauf hin, dass an der Fleyer Straße zwar ein Längsparkstreifen
vorhanden sei, dieser aber aufgrund seiner geringen Breite nur genutzt werden
könne, wenn aufgeschultert geparkt werde. Dies sei bei den weiteren
Überlegungen zu berücksichtigen. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen,
stellt Herr Romberg stellt den Antrag von Herrn Kurrat, erweitert um die
Vorschläge von Frau Hirsch und Herrn Pieper, zur Abstimmung.
Beschluss:
Der
Bürgerantrag wird erneut vertagt. Der Oberbürgermeister wird gebeten, bis zur
nächsten Sitzung des Beschwerdeausschusses folgendes zu veranlassen:
1.
Die
Verwaltung möge mit dem Eigentümer des Wissensparks Gespräche führen mit dem
Ziel, zu ermitteln, warum das geplante Parkdeck nicht gebaut wurde und ob von
dort Möglichkeiten gesehen werden, weiteren Parkraum auf seinem Grundstück zu
schaffen. Des weiteren sollen mit dem Betreiber der Einrichtung Gespräche über
eine Senkung der Gebühren für die Benutzung des vorhandenen Parkplatzes geführt
werden.
2.
Die
Verwaltung möge parallel dazu einen Vorschlag zur Errichtung von Parkplätzen
auf städtischen Flächen unterbreiten.
