21.06.2006 - 3.3 Bürgerantrag der Bürgerinitiative Boloh zum Erh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Beschwerdeausschusses
- Datum:
- Mi., 21.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Romberg ruft den Bürgerantrag auf und erteilt dem anwesenden
Vertreter der Bürgerinitiative Boloh das Wort für eine ergänzende
Stellungnahme. Dieser führt aus, dass die Bürgerinitiative durch intensive
Messungen auf dem Grundstück des ehemaligen Übergangswohnheims darauf
aufmerksam geworden sei, dass diese Fläche neu bebaut werden soll. Zu der hier
vorliegenden Vorlage sei darauf hinzuweisen, dass der dort erwähnte Bolzplatz
nicht nur sporadisch, sondern seit
Leerstand des Übergangswohnheims von Kindern und Jugendlichen der
Umgebung regelmäßig und intensiv genutzt werde. Der Darstellung der Verwaltung
sei zu entnehmen, dass an dieser Stelle eine Durchfahrt zum Roggenkamp geplant
sei. Dies sei nach Auffassung der Anwohnerinnen und Anwohner nicht
erforderlich, da die Straße im Roggenkamp in einer Wendeplatte ende. Damit werde an dieser Stelle den Kindern der
umliegenden Wohnhäuser der Spielraum genommen. Zum Inhalt des Bürgerantrags
führt der Antragsteller aus, dass es der Bürgerinitiative darum ginge, sich für
den Erhalt des Grüngürtels einzusetzen. Die Errichtung eines Einkaufszentrums
werde nicht für notwendig gehalten, da die Versorgung in diesem Bereich völlig
ausreichend sei. Die Feithstraße werde als Verbindungsstrecke zwischen dem
Hagener Süden und dem Norden sowie als Ausweichstrecke für die umliegenden
Autobahnen bereits sehr stark beansprucht. Hierdurch ergebe sich ein
Verkehrsaufkommen von über 16.000 Fahrzeugen pro Tag. Es sei davon auszugehen,
dass die Grenzwerte für Emissionen bereits bei dieser Belastung erreicht
würden. Ein höheres Verkehrsaufkommen sei nicht tragbar. Der vorhandene
Grüngürtel trage zu einer Verbesserung des Luftaustausches bis in die
Innenstadt bei, dies werde mit einer Bebauung verhindert. Gleichzeitig sei
dieser Grüngürtel ein Naherholungsbereich, die dortige Flora und Fauna sei zu
schützen. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass an anderen Stellen finanzielle
Mittel für die Schaffung von Grünflächen bereit gestellt würden, hier aber ein
vorhandener Grünzug vernichtet werden solle. Zudem biete das Gelände eine
Spiel- und Abenteuerfläche für Kinder. Zu einer möglichen Wohnbebauung auf dieser
Fläche sei anzumerken, dass sich zumindest der obere Bereich für eine solche
Maßnahme nicht eigne, da das Gelände sumpfig sei. Nach einer Bitte von Herrn
Romberg, die Ausführungen nunmehr auf das Anliegen der Bürgerinitiative zu
konzentrieren, stellt der Antragsteller noch einmal dar, dass es den
Bürgerinnen und Bürgern am Boloh vorrangig darum ginge, den Grüngürtel in
seinem Bestand zu erhalten. Anschließend erhält Herr Strähler,
Stadtplanungsamt, Gelegenheit, zum Stand der Planungen für das genannte Gebiet
Stellung zu nehmen. Herr Straehler erläutert anhand der ausgehängten
Pläne die in der Vorlage dargestellten Varianten einer möglichen Bebauung. Er
weist darauf hin, dass die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet Boloh bereits 1990
beschlossen worden seien. Das gesamte Gelände umfasse etwa 10.000 qm. Bisher habe es zwei Planungsvarianten
gegeben, die eine unterschiedliche Nutzung vorsähen. Dabei sei die Variante,
die eine Ansiedlung eines SB- Marktes auf einer 6000 qm großen Fläche mit
Errichtung eines Vollknotens auf der Feithstraße beinhalte, inzwischen
zurückgestellt worden. Favorisiert werde nunmehr die Überlegung, für eine
Bebauung die Fläche der ehemaligen Asylbewerberunterkunft vorzusehen. Hierzu
würden derzeit Verhandlungen mit dem DRK geführt. Herr Romberg bedankt
sich für die Ausführungen und ergänzt diese um den Hinweis, dass der
Stadtentwicklungsausschuss über dieses Thema in seiner gestrigen Sitzung
ebenfalls beraten und den Punkt vertagt habe. Zum einen habe man dort noch
Beratungsbedarf, zum anderen seien die Planungen noch so wenig konkret, dass
man die weiteren Gespräche mit dem DRK zunächst abwarten wolle, ehe man zu
Entscheidungen kommen könne. Insofern sei es wenig sinnvoll, zu diesem Thema
einen konkreten Beschluss im Beschwerdeausschuss zu fassen. Herr Romberg stellt
den Antrag, den Bürgerantrag zu vertagen. Frau Hirsch stimmt dem zu und
gibt die Empfehlung, dass die Fraktionen die hier vorliegenden Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger in die Beratung der zuständigen Gremien mitnehmen sollten.
Über den Antrag von Herrn Romberg, ergänzt um den Vorschlag von Frau Hirsch,
wird anschließend abgestimmt.
