07.06.2006 - 7 Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Klos-Eckermann erklärt, dass das Land NRW am 29.05.06 dieses Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder durch das Haushaltsbegleitgesetz erlassen habe. Als Begründung sei ausgeführt worden, den Kommunen solle ihre planerische Gestaltungsfreiheit für ihre Elternbeiträge gewährt werden.

Sie äußert ihr Unverständnis vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen finanziellen Strukturen der Kommunen. Leider sei die Stadt Hagen aufgrund finanzieller Zwänge nicht in  der Lage, ihre planerische Gestaltungsfreiheit ausleben zu können. Heute läge aber nicht die Gestaltung der Elternbeiträge zugrunde.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass zum 01.08.06 eine Satzung benötigt würde.

 

Herr Jörg beschreibt die aus seiner Sicht  zur Zeit praktizierte Politik der Landesregierung.

 

Frau Klos-Eckermann weist noch mal ausdrücklich darauf hin, dass es heute darum gehe, dass die Satzung, die jetzt durch das neue Gesetz wegbreche, gebe der Stadt Hagen keine Handhabe den bisherigen Elternbeitrag zu erheben.

 

Dr. Schmidt teilt mit, dass das Land bisher beabsichtigt habe, bis zum 01.08.2007 die Kindergartenfinanzierung und die U3/U2 - Betreuung auf völlig neue Beine zu stellen.

Es sei heute deutlich geworden, dass die Landesregierung auch aufgrund der geführten Diskussionen die neue Finanzierung erst zum 01.08.2008 einführen wolle. 

 

Herr Dücker erinnert im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Jörg daran, dass die Kürzungen im Kinder- und Jugendbereich schon lange vorher gemacht worden seien.

Es sei ein Wahlkampf geführt worden, in dem versprochen worden sei, diese Kürzungen zurückzunehmen. Die FDP sei mit der Entwicklung nicht zufrieden gewesen. Mittlerweile habe wohl jede Partei das Ziel, die Kindergärten frei zu halten von Beiträgen. Unbestritten sei aber leider, dass die finanzielle Lage des Landes dramatisch sei. Man könne jedoch nicht sagen, dass das Wohl von Kindern nur von der finanziellen Höhe des Beitrages abhänge. Das Wohl von Kindern hänge davon ab, wie man sich gesellschaftlich mit diesen Kindern auseinandersetze. Das Hauptaugenmerk der Diskussion solle darauf gerichtet sein, wie man die Situation  in dieser Stadt unter dem Druck der Finanzen erträglich gestalten könne. Keiner solle zu sehr belastet werden.

 

Herr Schledorn hält dem entgegen, dass über die Kürzungen im Kindergartenbereich  vorher keine Debatte stattgefunden habe.

Zweitens würden die höheren Einkommensbezieher  durch die Möglichkeit, die Kosten für Betreuung von der Steuer abzusetzen, bevorzugt und dort könne man daher eher etwas drauflegen.

Abschließend erklärt er, es sei in dieser Gesellschaft nicht so, dass Zuwendung und Liebe reichten, um Kinder zu fördern. Das habe die Pisa-Studie ganz deutlich gezeigt.

Es gebe einen klaren Zusammenhang zwischen dem Einkommen der Eltern und dem Bildungserfolg der Kinder.      

 

 

Frau Klos-Eckermann ist auch dieser Meinung, dass ohne eine gewisse materielle Absicherung könne Familie auch nicht funktionieren. 

Sie stellt die Satzung zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

1.                   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder.

 

2.                   Die Höhe der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen in Hagen wird wie folgt festgelegt.

 

Stufe 1            Stufe 2            Stufe 3            Stufe 4            Stufe 5            Stufe 6

E i n k o m m e n

bis 12.271 €                        bis 24.542 €                        bis 36.813 €                        bis 49.084 €                        bis 61.355 €                        über 61.355 €

 

                        B e i t r a g s s a t z    K in d e r g ä r t e n

0,00 €            26,08 €            44,48 €            70,11 €            115,04 €            151,34 €

 

                        B e i t r a g s s a t z   T a g e s s t ä t t e n

0,00 €            41,93 €            70,56 €            115,04 €            177,93 €            235,19 €

 

                        B e i t r a g s s a t z   U 3 - B e t r e u u n g

0,00 €            68,00 €            141,12 €            208,61 €            276,61 €            312,91 €

 

 

                                                                                                                       

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Vorschlag zur Neugestaltung der             Beitragsstaffelung unter Berücksichtigung der Reduzierung der Landeförderung             vorzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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