07.06.2006 - 7 Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Klos-Eckermann
erklärt, dass das Land NRW am 29.05.06 dieses Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder durch das Haushaltsbegleitgesetz erlassen habe. Als Begründung sei
ausgeführt worden, den Kommunen solle ihre planerische Gestaltungsfreiheit für
ihre Elternbeiträge gewährt werden.
Sie äußert ihr Unverständnis
vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen finanziellen Strukturen der
Kommunen. Leider sei die Stadt Hagen aufgrund finanzieller Zwänge nicht in der Lage, ihre planerische
Gestaltungsfreiheit ausleben zu können. Heute läge aber nicht die Gestaltung
der Elternbeiträge zugrunde.
Herr Dr. Schmidt
erklärt, dass zum 01.08.06 eine Satzung benötigt würde.
Herr Jörg
beschreibt die aus seiner Sicht zur
Zeit praktizierte Politik der Landesregierung.
Frau Klos-Eckermann weist
noch mal ausdrücklich darauf hin, dass es heute darum gehe, dass die Satzung,
die jetzt durch das neue Gesetz wegbreche, gebe der Stadt Hagen keine Handhabe
den bisherigen Elternbeitrag zu erheben.
Dr. Schmidt teilt
mit, dass das Land bisher beabsichtigt habe, bis zum 01.08.2007 die
Kindergartenfinanzierung und die U3/U2 - Betreuung auf völlig neue Beine zu
stellen.
Es sei heute deutlich
geworden, dass die Landesregierung auch aufgrund der geführten Diskussionen die
neue Finanzierung erst zum 01.08.2008 einführen wolle.
Herr Dücker
erinnert im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Jörg daran, dass die
Kürzungen im Kinder- und Jugendbereich schon lange vorher gemacht worden seien.
Es sei ein Wahlkampf geführt
worden, in dem versprochen worden sei, diese Kürzungen zurückzunehmen. Die FDP
sei mit der Entwicklung nicht zufrieden gewesen. Mittlerweile habe wohl jede
Partei das Ziel, die Kindergärten frei zu halten von Beiträgen. Unbestritten
sei aber leider, dass die finanzielle Lage des Landes dramatisch sei. Man könne
jedoch nicht sagen, dass das Wohl von Kindern nur von der finanziellen Höhe des
Beitrages abhänge. Das Wohl von Kindern hänge davon ab, wie man sich
gesellschaftlich mit diesen Kindern auseinandersetze. Das Hauptaugenmerk der
Diskussion solle darauf gerichtet sein, wie man die Situation in dieser Stadt unter dem Druck der Finanzen
erträglich gestalten könne. Keiner solle zu sehr belastet werden.
Herr Schledorn hält
dem entgegen, dass über die Kürzungen im Kindergartenbereich vorher keine Debatte stattgefunden habe.
Zweitens würden die höheren
Einkommensbezieher durch die
Möglichkeit, die Kosten für Betreuung von der Steuer abzusetzen, bevorzugt und
dort könne man daher eher etwas drauflegen.
Abschließend erklärt er, es
sei in dieser Gesellschaft nicht so, dass Zuwendung und Liebe reichten, um
Kinder zu fördern. Das habe die Pisa-Studie ganz deutlich gezeigt.
Es gebe einen klaren
Zusammenhang zwischen dem Einkommen der Eltern und dem Bildungserfolg der
Kinder.
Frau Klos-Eckermann ist
auch dieser Meinung, dass ohne eine gewisse materielle Absicherung könne
Familie auch nicht funktionieren.
Sie stellt die Satzung zur
Abstimmung.
Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder.
2.
Die Höhe der Elternbeiträge für die
Kindertageseinrichtungen in Hagen wird wie folgt festgelegt.
Stufe 1 Stufe 2 Stufe
3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E i n k o m m e n
bis 12.271 bis 24.542 bis 36.813 bis 49.084 bis 61.355 über 61.355
B
e i t r a g s s a t z K in d e r g ä
r t e n
0,00 26,08 44,48
70,11 115,04 151,34
B
e i t r a g s s a t z T a g e s s t ä
t t e n
0,00 41,93 70,56
115,04 177,93 235,19
B
e i t r a g s s a t z U 3 - B e t r e
u u n g
0,00 68,00 141,12
208,61 276,61 312,91
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat
einen Vorschlag zur Neugestaltung der Beitragsstaffelung
unter Berücksichtigung der Reduzierung der Landeförderung vorzugeben.
