14.06.2006 - 10 Bebauungsplanverfahren Nr. 8/00 (526) -Vorhalle...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Diskussion sh. TOP 9.

Der Zusatz des Landschaftsbeirats wird abgeändert  “vor Umsetzung des Bebauungsplanes” statt “vor Satzungsbeschluss” zur Abstimmung gestellt.

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Beschluss:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 03.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- vom 03.04.2006 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss weist darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit des B-Plans davon auszugehen ist, dass das Wasserrechtsverfahren vor Umsetzung des Bebauungsplanes abgeschlossen sein muss.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen