14.06.2006 - 15 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Nied...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kuschel-Eisermann  bittet, die Fragen der CDU-Fraktion zur Ratssitzung zu beantworten. Herr Prof. Dr. Ullrich fragt, ob der Düinghauser Weg auf Kosten der Bewohner zum Wohl des Investors ausgebaut werde, weshalb Ersatzgeld zwingend für die Umwandlung von Nadel- in Laubwald verwendet werden müsse, da damit nicht immer eine ökologische Optimierung erreichbar sei und ob hinsichtlich des Grünstreifens eine Erweiterung auf Kosten des jetzigen Eigentümers erfolge. Herr Grzeschista vertritt die Ansicht, minderwertige Waldflächen seien –wie vorher diskutiert- durch Laub- oder mindestens Mischwälder aufzuwerten. Herr Grzeschista führt aus, im Sinne eines erhaltenswerten Stadtteils müssten Bauflächen geschaffen werden. Herr Warmeling lehnt den Bplan ab. Herr Breddermann bezieht sich auf kritische Anmerkungen der Vergangenheit bezüglich der Nutzung von privaten Grünflächen.

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Beschluss:

a)              Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b)              Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Niederkatt­winkel, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntma­chung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeinde­ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 30.04.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentli­chen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   2

 

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