14.06.2006 - 15 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Nied...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kuschel-Eisermann bittet, die Fragen der CDU-Fraktion zur
Ratssitzung zu beantworten. Herr Prof. Dr. Ullrich fragt, ob der
Düinghauser Weg auf Kosten der Bewohner zum Wohl des Investors ausgebaut werde,
weshalb Ersatzgeld zwingend für die Umwandlung von Nadel- in Laubwald verwendet
werden müsse, da damit nicht immer eine ökologische Optimierung erreichbar sei und
ob hinsichtlich des Grünstreifens eine Erweiterung auf Kosten des jetzigen
Eigentümers erfolge. Herr Grzeschista vertritt die Ansicht,
minderwertige Waldflächen seien wie vorher diskutiert- durch Laub- oder
mindestens Mischwälder aufzuwerten. Herr Grzeschista führt aus, im Sinne
eines erhaltenswerten Stadtteils müssten Bauflächen geschaffen werden. Herr
Warmeling lehnt den Bplan ab. Herr Breddermann bezieht sich auf
kritische Anmerkungen der Vergangenheit bezüglich der Nutzung von privaten
Grünflächen.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise
im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15/98 (504)
Wohnbebauung Niederkattwinkel, mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.04.2006 gemäß § 2 und § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.04.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und
beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591,
594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die
Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.
Mit
der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird dieses
Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
