20.06.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1. Änderung, 2. F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist darauf, dass Bezirksvertretung Nord und in einer Sondersitzung Umweltausschuss und Landschaftsbeirat morgen diese Angelegenheit beraten würden.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nord und den Umweltausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

zu a)    Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

zu b)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) 1. Änderung, 2. Fassung
– Ortsumgehung Boele -, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dort­munder Straße und die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:

 

Teil A

Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohnge­bietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

Teil B

Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des Malmke­baches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.

Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird das Bebauungs­planverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Meier aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.