20.06.2006 - 20 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Nied...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 20.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Schädel weist darauf hin, dass nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
der Bebauungsplan in einigen Punkten geringfügig überarbeitet worden sei.
Dies seien
Änderungen im Plan
Verschiebung
des öffentlichen Fußweges um 1 m nach Westen und Ergänzung um einen Streifen
als Anschluss zur Verkehrfläche,
Änderung
der Festsetzung der Mulde in Fläche für die Regelung des Hochwasserabflusses,
Ergänzung Fahrrecht für Kanaltrasse (redaktionelle Änderung).
Das
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht werde verkürzt, da das hinterliegende Grundstück
(Flst. 584) durch eine Baulast bereits erschlossen sei. Falls über das Flurstück
trotzdem eine Erschließung realisiert werden solle, könne diese Regelung
privatrechtlich erfolgen.
Ergänzung
als Textlicher Hinweis: Bauwerke sind unter Berücksichtigung der
Grundwasserpegelstände zu planen und zu bauen. Wasser aus Drainagen zum Schutz
von Bauwerken darf nicht der öffentlichen Misch- und Schmutzwasserkanalisation
zugeführt werden.
Ergänzung
von Textlichen Hinweisen zum Bodenschutz
Auf
Seite 2 der Begründung in der Vorlage habe sich leider ein Tippfehler
eingeschlichen: Die vorgesehene Verkleinerung des Plangebietes sei kurz vor
Druck der Vorlage abgelehnt worden, sei aber fälschlicherweise in der Klammer
stehen geblieben. Das Plangebiet sei nicht verkleinert worden.
weiterer
Hinweis: ”Westen statt Osten”
Auf
Seite 10 der Begründung der Vorlage müsse es heißen:
”Der
Fußweg kann ohne städtebauliche oder andere Auswirkungen auf die Planung um
1,00 m nach Westen verschoben werden.”
Die
vorgetragenen Änderungen hätten jedoch keine Auswirkungen auf den zu fassenden
Beschluss.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im
Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Niederkattwinkel, mit
den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung
vom 30.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften
des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 30.04.2006 ist
Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentlichen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im
Plan eindeutig dargestellt.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im
Juli 2006 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
