08.06.2006 - 5.1 Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Wortprotokoll
Herr
Weber bittet um ergänzende Informationen zu dem Papier
"Wegfall der Ausgleichsabgabe" von 61/3, das als Anlage 3
Gegenstand der Niederschrift ist.
Herr
Grothe erläutert, dass der Landtag am 17.05.2006 den Wegfall
der Fehlbelegeabgabe beschlossen hat und die Verwaltung vorsorglich in diesem
Jahr keine neuen Veranlagungen mehr an die Bürger geschickt hat, da das Thema
im Vorfeld bekannt war. Wenn nähere Erkenntnisse vorliegen, wird rückwirkend
zum 01.01.2006 rückabgewickelt.
Herr
Weber gibt seiner Freude über die Abschaffung der
Fehlbelegeabgabe Ausdruck. Darüber hinaus hofft Herr Weber, dass das Ressort
Wohnen künftig bei der Belegung von Sozialwohnungen nicht nur auf die
Fehlbelegeabgabe, sondern analog auch auf die Ausgleichsabgabe achtet, d. h.
bei Bezug von Sozialwohnungen durch solche Mieter, die etwas über der
Einkommensgrenze liegen, flexibler als in der Vergangenheit handelt. Hier sieht
er die Chance, dass bei entsprechender Handhabung die Wohngebiete in ihrer
Belegung gesunden können. Ferner können aus seiner Sicht die hier frei
werdenden Personalkapazitäten dazu genutzt werden, an anderer Stelle die
Aufgaben besser erfüllen zu können.
Herr
Asbeck stellt die Frage, welche Personalkapazitäten durch den
Wegfall der Fehlbelegeabgabe frei werden und welche Planungen es hier für den
künftigen Personaleinsatz gibt.
Herr
Grothe antwortet, dass die 4 bis 5 betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst für die Rückabwicklung der
Fehlbelegeabgabe noch benötigt werden, sich diese aber auch bereits selbst nach
einem sich anschließenden, neuen Betätigungsfeld erkundigt haben.
Herr
Riechel weist darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit
die Abschaffung der Fehlbelegeabgabe nicht gut geheißen hat. Er zitiert aus dem
Geschäftsbericht der HGW, wo Mieter nach ihren Auszugsgründen befragt wurden.
Danach haben sich nur 2 von 91 befragten Personen, dies entspricht 0,3 %,
dahingehend geäußert, dass die Fehlbelegeabgabe den Ausschlag für ihren Auszug
gegeben hat.
Anlagen zur Vorlage
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15,4 kB
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