08.06.2006 - 6.7 Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfris...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Oberbürgermeister Demnitz teilt mit, dass der Umweltausschuss mit dem
Zusatz einstimmig beschlossen hat, dass er dem Rat der Stadt Hagen die
Festschreibung der Förderung für 3 Jahre empfiehlt.
Herr
Weber stellt den Antrag, den Beschluss wie der
Umweltausschuss zu fassen. Er möchte wissen, ob noch einmal nachverhandelt
wurde, um dem Beschluss des Umweltausschusses Rechnung zu tragen.
Herr
Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Verbraucherberatung bei
entsprechendem Beschluss mit den Sätzen auch im dritten Jahr auskommen müsste
und heute noch nicht absehbar ist, ob die Landesförderung weiter
heruntergefahren wird. Dies wäre für die Stadt evtl. vorteilhaft, für die
Verbraucherberatung jedoch eine Unwägbarkeit. Andererseits würde es der
Verbraucherberatung eine längere Planungssicherheit eröffnen. Herr Dr. Schmidt
schlägt daher vor, dass bis zur Ratssitzung mit der Verbraucherberatung
besprochen werden sollte, ob diese mit einem solchen Beschluss leben kann.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz stellt die Frage, ob Einverständnis besteht, den
Punkt im Rat erneut aufzurufen.
Bedenken,
so zu verfahren, bestehen nicht.
Herr
Riechel weist darauf hin, dass in der Gegenfinanzierungsbegründung
der Wegfall einer Pflichtaufgabe im Umweltbereich steht. Er bittet um Prüfung
bis zur nächsten Ratssitzung, welche Auswirkungen dieser
Konsolidierungsvorschlag hat. Ihm geht es darum sicherzustellen, dass keine
Strukturen zerstört werden.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz stellt einen entsprechenden Bericht für die
Ratssitzung in Aussicht.
Herr
Röspel
spricht ebenfalls den Punkt Kompensation an. In der Vorlage steht, dass noch
20.000 für die Finanzierung der Verbraucherberatung fehlen. Er regt an, zur
Deckung des offenen Betrages die Sparkassenspende heranzuziehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Verbraucher-Zentrale NRW einen Vertrag über die weitere
Gewährung einer finanziellen Förderung der Verbraucherberatungsstelle Hagen
abzuschließen.
Der abzuschließende Vertrag
umfasst die finanzielle Förderung der allgemeinen Verbraucherberatung und der
Abfall- und Umweltberatung.
Die wesentlichen Vertragskonditionen entsprechen
denen, die in der Begründung zu dieser Vorlage (Teil 3, Seiten 1 - 3)
aufgeführt sind.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Die Entscheidung wird auf den
Rat am 22.06.2006 verschoben. |
