08.06.2006 - 6.17 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Asbeck weist darauf hin, dass der Stadtentwicklungsausschuss
die Vorlage in erster Lesung, wegen des Vorlaufs in den Bezirksvertretungen,
beraten hat. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte jedoch schon als Änderung des
Beschlussvorschlages dahingehend mit auf den Weg gegeben, dass im ersten Satz
der Hinweis auf § 8 KAG entfallen sollte. Darüber hinaus sollte die
Entscheidung erst nach einer Informationsveranstaltung für die Bürger
getroffen werden.
Herr
Weber plädiert dafür, den Beschluss der Bezirksvertretung
Nord zu übernehmen. Aus dem Beschlussvorschlag der Vorlage muss der Hinweis
darauf, dass die Bezirksvertretungen in einer ersten Lesung ihren jeweiligen
Beschluss zu fassen haben, herausgenommen werden, weil hier der Rat der Stadt
über ein eigenständiges Organ nach Gemeindeordnung bestimmen würde.
Herr
Riechel pflichtet der Aussage von Herrn Weber bei, besteht aber
auf der Nennung der Gesetzesgrundlage, da hier klar definiert ist, was unter
"Instandhaltung" und was unter "Wiederherstellung" zu
verstehen ist.
Herr
Dücker schließt sich den Aussagen von Herrn Weber und Herrn
Riechel an. Darüber hinaus teilt er mit, dass er sich bei der Beschlussfassung
enthalten werde.
Herr
Grothe teilt mit, dass mit der Vorlage lediglich das Verfahren der
Bürgerinformation sowie die Beteiligung der Bezirksvertretungen geregelt werden
soll.
An der
weiteren Diskussion für und wider des Hinweises auf § 8 KAG im Beschluss
beteiligen sich Herr Dr. Ramrath, Herr Weber und Herr Asbeck.
Herr
Hoffmann weist zur Verdeutlichung darauf hin, dass es in der
Vorlage nur um nach § 8 KAG abrechenbare Maßnahmen geht, nicht darum, Maßnahmen
so auszurichten, dass sie dazu werden. Abgerechnet werden kann nur, wenn es
sich nicht um reine Wiederherstellungsmaßnahmen handelt. Herr Grothe
bestätigt dies mit dem Hinweis, dass reine Erneuerungsarbeiten nicht
anrechenbar sind.
Herr
Oberbürgermeister Demnitz stellt daraufhin den Beschluss der Bezirksvertretung Nord zur
Abstimmung.
Beschluss:
Reine
Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke, Straßenent-wässerung,
Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG abrechenbar sind, sind
zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und zu planen.
Eine
Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung nach
einer entsprechenden Informationsveranstaltung für die betroffenen Anlieger.
