07.06.2006 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen
in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
b)
An
der südlichen Grenze des Plangebietes wird durch eine Ergänzung der
Belastungsfläche, der Anschluss an die im Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) Teil
2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, festgesetzten Belastungsfläche
geschaffen.
c)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil
2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, 2. Änderung , nebst
der Begründung vom 04.08.2004 nach den §§ 2, 10 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der z. Zt. gültigen Fassung als Satzung.
Die
Begründung vom 04.08.2004 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen West, im Ortsteil Westerbauer, im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1.
Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und
Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert.
Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die
Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig
dargestellt.
Die Rechtskraft des Planes erfolgt mit der
Veröffentlichung nach diesem Beschlussgang.
