07.06.2006 - 6.2 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten, Te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr
Hoffmann möchte wissen, was mit der Fortführung des dort ansässigen
Landesinstituts passiere.
Herr
Grothe teilt mit, dass dies nicht Gegenstand des Beschlusses sei und führt aus,
dass die Stadtverwaltung mit dem Land Gespräche über diesen Betrieb geführt
habe, jedoch ohne Signal für eine geänderte Nutzung. Derzeit gibt es Gespräche
darüber, wie das Land die angemietete Immobilie über eine Laufzeit von 25
Jahren anders nutzen kann.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten Teil I, mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen nebst der Begründung vom 16.05.2006 gemäß § 2 und § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) ihn
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die
Begründung vom 16.05.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die
nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfassen das Ensemble Haus
Harkorten, das Landesinstitut und die unmittelbar dazugehörigen Freiräume. Im
Osten begrenzen die vorhandene Bebauung auf der Westseite der Grundschötteler
Straße, der Bremker Weg und die Harkortstraße das Plangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt.
Die
Rechtskraft des Planes erfolgt mit der Veröffentlichung nach diesem
Beschlussgang.
