07.06.2006 - 6.1 Erlaß einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Bleja erläutert die Vorlage dahingehend, dass dieser Erlass einer Veränderungssperre dazu diene, für den Bereich Oedenburgstraße insgesamt die Planungsoptionen offen zu halten.  Dies betrifft neben der Abwägung möglicher Bauflächen auch das Offenhalten von Flächen für die Errichtung zusätzlicher Stellplätze, damit der öffentliche Straßenraum entlastet werden kann. Somit stehe diese Vorlage der Zielsetzung, zusätzliche Stellplätze einzurichten, nicht konträr gegenüber. Er versichert, dass die Errichtung zusätzlicher Stellplätze seitens der Verwaltung weiterhin geprüft werde.

Insgesamt wird durch die Veränderungssperre das Ziel verfolgt, während der Aufstellung des Bebauungsplanes die Möglichkeit zu nutzen Bauanträge, die nicht in die Konzeption passen, ablehnen zu können. 

 

Sowohl Frau Bremser als auch Herr Thieser begrüßen diese Erläuterungen, da die Vorlage hinsichtlich der Stellplatzproblematik nicht die Option zusätzliche Stellplätze einzurichten verdeutliche.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6/05 (572) –Oedenburgstraße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in  Kraft. Sie endet, wenn der Bebauungsplan Nr. 6/05 (572)-Oedenburgstraße- rechtsverbindlich ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Inkrafttreten. Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern. (§17 Abs. 1 BauGB)

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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