31.05.2006 - 6.5 Bauvorhaben Rölveder Straße/Lebenshilfe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wölm erinnert daran, dass die Verwaltung in der letzten Sitzung
darum gebeten wurde, die dort möglichen Bauvorhaben der Lebenshilfe aufzuzeigen
und der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl vorzustellen. Die Aussage der Vorlage ist
aber eine völlig andere.
Aus diesem Grund unterbreitet Herr Wölm den Mitgliedern der
Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl einen geänderten Beschlussvorschlag und eröffnet die
Diskussion.
Frau Priester-Büdenbender zweifelt an, dass für die Lebenshilfe ein
dringender Bedarf für dieses Bauvorhaben gegeben ist.
Vielmehr liegen ihr zwei Schreiben vor aus denen ersichtlich ist, dass
kein Bedarf vorliegt. Diese Meinung werde ebenfalls von dem Geschäftsführer der
Lebenshilfe, Herrn Bücher, vertreten.
Frau Priester-Büdenbender gibt daraus bekannt, dass es weder ein
Wegerecht noch ein Bauwegerecht seitens der Lebenshilfe geben wird. Weiterhin
habe die Lebenshilfe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf an eines dieser
Objekte, weder zum Kauf noch zur Miete.
Desweiteren weise Herr Bücher in einem Schreiben an Frau Büchner darauf
hin, dass weder Anzahl noch Größenordnung dem Gesprächsverlauf zwischen ihnen,
dem Architekten Herrn Schenten und der Lebenshilfe entspreche.
Herr Wölm lässt abstimmen.
Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, für die
angedachten drei Einfamilienhäuser im Bereich der Rölveder Straße eine Vorlage
bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl am 13.09.06 zu erarbeiten, die
zum Ziel haben soll, dort eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
herbeizuführen.
2.)
Die Verwaltung
wird beauftragt, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.
3.) Der Rat
und die vorberatenden Gremien werden gebeten diese Vorlagen positiv zu
bescheiden.
